Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist Klage von Hinterbliebenen eines Bombenangriffs in Kundus ab

Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Karlsruhe, Deutschland (Weltexpress). Bei der Verteidigung der BRD am Hindukusch, gewollt vor allem von Christen und Sozen der Altparteien CDU, CSU und SPD, ging immer etwas schief.

Hinterbliebene von rund 100 Opfern eines VS-Luftangriffes am 4.9.2009 im afghanischen Kundus scheiterten mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wie die VSA und ihre Vasallentruppen im Krieg gegen die Taliban. Ein paar Hinterbliebene hatten die BRD auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil Georg Klein, jetzt Brigadegeneral des Heeres der Bundeswehr und seit 1. Oktober 2020 Abteilungsleiter und General Streitkräfte gemeinsame Ausbildung Streitkräfteamt in Bonn, Bombenangriff befahl. Dass ein Informant ihm zuvor mehrfach mitteilte, dass sich dort nur Aufständische aufhalten würden, das sollte nicht unerwähnt bleiben. Klein, damals Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams, habe keine Amtspflichten verletzt, teilten die Verfassungsrichter mit. Doch die Informationen waren falsch. Zwar wurden zwei Tanklaster von Taliban-Soldaten erbeutet, aber von dem Zeug in den Tanks bedienten sich zahlreiche Zivilisten.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2020 bleibt die Entscheidung des Zivilgerichts bestehen (Az. 2 BvR 477/17). Unter der Überschrift „Bundesverfassungsgericht – Keine Entschädigung für Kundus-Opfer“ heißt es in der „Tagesschau“ (16.12.2020) der ARD: „Geklagt hatten ein afghanischer Familienvater, der bei dem Bombardement zwei seiner Söhne verlor, und eine Frau, deren Ehemann starb. Sie wollten dafür die Bundesrepublik haftbar machen. Ihre Klagen waren aber in allen Instanzen abgewiesen worden, zuletzt 2016 durch die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH).“

Die letzten Soldaten der BRD haben die Provinz Kundus Ende November 2020 verlassen. Die Taliban sind noch da.

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