Von der Leine gelassen oder „Kind raus“ gerufen, beschlossen und verkündet – Und was kommt jetzt?

Ein Stück Leine in Hannover. Quelle: Pixabay Foto inextremo96, BU: Stefan Pribnow

Hannover, Deutschland (Weltexpress). Per Pressemitteilung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA vom 28.7.2022 wird die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer kundgetan.

Zitat: „Der Vorstand des Hannover 96 e.V. hat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Hannover 96 Management GmbH die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer beschlossen und über diesen Beschluss informiert. Der gemäß Satzung der Hannover 96 Management GmbH für die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern zuständige Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist über dieses Vorgehen nicht informiert. Nur dieser Aufsichtsrat ist laut Satzung der Hannover 96 Management GmbH und laut dem 96 Vertrag zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern berechtigt. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft.“

Daß im E-Brief beim Absender noch Kind als Geschäftsführer auftaucht, das wollen wir an dieser Stelle genauso wenig verschwiegen wie das Echo in den Hauptabflußmedien. Unter der Überschrift „Hannover-Beben – Flog Kind wegen Leitl raus? … und noch vier Fragen“ stellen Lars Beike und Florian Kress in „Bild“ (29.7.2022) fragen wie diese: „Welche Rolle spielte der neue Trainer Stefan Leitl? Wie hat die Mannschaft reagiert? Muss Hannover 96 jetzt raus dem Stadion? Sind die Roten handlungsfähig? Geht es überhaupt ohne Kind-Kohle weiter?“

In „Spiegel“ wird unter dem Titel „Hannover 96 – Kind will seine Abberufung als Geschäftsführer rechtlich prüfen lassen“, darüber informiert, daß „am Mittwochabend … der langjährige Vereinsboss von Hannover 96 als Geschäftsführer der Profifußball-Gesellschaft ‚mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen‘ abgesetzt worden“ war. „Nun teilte die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA mit, dass der 78-Jährige seine Abberufung rechtlich prüfen lassen wolle.“ Daß die „Struktur“ bei der Veranstaltung, die „Hannover 96“ genannt wird, „kompliziert“ sei, das wird auch noch geschrieben und dies: „Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört.

Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Und die gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.“

Richtig gelesen und gemerkt, daß in der Pressemitteilung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA davon berichtet wird, daß „der Vorstand des Hannover 96 e.V. … die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer beschlossen habe“ und nicht der Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH. Wenn das, was da offenbar von der Leine gelassen wurde, nicht drittklassig ist, was dann? Oder gibt es wirklich und wahrhaftig „gute Gründe“?

Unter „Hannover 96: Rauswurf aus dem eigenen Laden“ hält Felix Haselsteiner in „Süddeutsche Zeitung“ (29.7.2022) fest, daß nun „entscheidend … werden“ dürfe, „was sich hinter der kryptischen Formulierung ‚aus wichtigen Gründen‘ verberge: „Nur dank dieser Regelung kann die Vereinsführung Kind überhaupt entlassen, ohne vorab den Aufsichtsrat zu befragen. In einer Mitteilung erklärte der Hörgeräte-Unternehmer nun, genau deshalb rechtliche Schritte einleiten zu wollen.“

Über die nächsten (Tanz-)Schritte oder Straßen-Stolpereien von Kleinbürgern und Großkapitalisten in und um Hannover darf das (Fußball-)Volk gespannt sein.

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