Das verkündete der Gerichtspräsident Hisashi Owada am Donnerstag in Den Haag, als er im Haager Friedenspalast das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des souveränen Kosovo verlas.
„Das Gericht ist der Meinung, dass das Völkerrecht kein eindeutiges Verbot für die Ausrufung der Unabhängigkeit enthält.“ Deshalb habe das Kosovo mit seiner Unabhängigkeitsresolution vom 17. Februar 2008 das Völkerrecht nicht verletzt, hieß es.
Das Kosovo, das 1999 unter UN-Verwaltung stand, hatte im Februar 2008 mit Rückendeckung der USA und führender EU-Staaten seine Unabhängigkeit erklärt. Serbien verkündete, den Verlust von 15 Prozent seines Gebietes niemals zu akzeptieren. Die UN-Vetomächte Russland und China aber auch Indien und viele weitere Staaten betrachten das Kosovo weiter als Bestandteil Serbiens.
Auf Anregung Serbiens gab das UN-Gericht sein Gutachten zur Legitimität der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos ab. In den Prozess waren alle Vetomächte des UN-Sicherheitsrats verwickelt: China und Russland auf der Seite Serbiens, Frankreich, Großbritannien, Deutschland und die USA auf der Seite des Kosovo.
Obwohl das Gutachten des UN-Gerichts anders als seine Urteile keine verbindlichen Konsequenzen hat, rechnete Serbien jedoch damit, dass ein eventuell negatives Gutachten den Anstoß zu neuen Verhandlungen über den Status der umstrittenen Region geben wird. Die abschließende Gesamtbewertung des geprüften Gutachtens steht noch aus.