Doch so einfach ist das nicht. Denn das nun fehlende Trennzeichen kann bei bestimmten Buchstabenkombinationen zu Mißverständnissen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) führen, etwa wenn das Kennzeichen für Düsseldorf nicht von dem für Duisburg („DU“) zu unterscheiden wäre – weshalb der Strich in bestimmten Fällen in die Papiere wieder eingefügt wurde.
Doch da ein Strich für einen Bürokraten die Welt bedeuten kann, kam es, wie es kommen mußte, und zwar zu Ärger im EU-Ausland. In Italien und Österreich fielen Autofahrer aus Deutschland auf, weil die dortigen Behörden einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Kfz-Kennzeichen (ohne Trennstrich) und den Fahrzeugpapieren (mit Trennung) sahen – und darauf schlossen, dass beide nicht übereinstimmten: macht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 500 Euro, wie die Amicale Citroën, die Vereinigung der deutschen Citroën-Clubs in Deutschland, sich beschwert.
500 Euro für einen fehlenden Trennstrich? Die Amicale schimpft: „Man mag kaum glauben, dass diese Behördenposse rund 15 Jahre nach Einführung der EU-Kennzeichen noch immer passiert und nicht zumindest EU-weit bekannt und geregelt ist.“
Das Bundesverkehrsministerium rudert, um den Schaden zu begrenzen. Es weist darauf hin, dass sowohl das Nummernschild am Auto als auch die Zulassungsbescheinigung I amtliche Dokumente sind und damit „gleichberechtigt gültig“. Darauf sollen nun auch die anderen EU-Länder hingewiesen werden. In einem uns vorliegenden verwaltungsinternen Schreiben von Ende Juli hat das Verkehrsministerium das Auswärtige Amt gebeten, die EU-Länder entsprechend zu informieren. Trotzdem haben Baden-Württemberg und Hessen damit angefangen, die Schreibweise von Nummernschild und Fahrzeugpapier zu vereinheitlichen, wie die „Initiative Kulturgut Mobilität“ weiß. Das soll auch nachträglich möglich sein, doch dann müssen die Autobesitzer dafür teilweise Gebühren bezahlen, kritisiert die gemeinnützige Initiative.
Warum bloß gehen die Tücken der EU-Bürokratie immer zum Nachteil der Bürger aus?
kb