Transparenz statt Geheimhaltung – Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes überfällig

Doch das Gegenteil ist der Fall: „Die Behörden haben Auskünfte vielfach nicht erteilt, Fristen nicht eingehalten und teils abschreckend hohe Gebühren verlangt, die schwarzen Schafe werden nicht genannt“, so Cornelia Ziehm von der DUH. Diese Erfahrungen hätten alle drei Organisationen bei der Anwendung des VIG in der Praxis gemacht.

„Das VIG enthält so schwerwiegende Konstruktionsfehler, dass von der versprochenen Transparenz so gut wie nichts wahr geworden ist. Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden – in dieser Form bringt es den Verbrauchern nichts, stattdessen trägt es zur Bewahrung von Amts- und Geschäftsgeheimnissen bei“, ergänzte Matthias Wolfschmidt von foodwatch.

Auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) steht die „Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes“. Die Bundesregierung hat ihre Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes schon präsentiert: Auf der Internetseite (www.vig-wirkt.de)  kommt sie zu dem Schluss, das VIG habe sich „in großen Teilen bewährt“. Doch die praktischen Erfahrungen aller vier Organisationen sprechen eine andere Sprache. Die Organisationen hatten bei verschiedenen Behörden zum Beispiel danach gefragt, wie hoch und mit welchen Druckchemikalien aus Kartonverpackungen Lebensmittel belastet sind, an welche Dönerimbisse in Berlin Gammelfleisch geliefert wurde oder wo die Höchstwerte bei der Pestizidbelastung von Obst und Gemüse überschritten worden sind. Nur ein geringer Teil dieser Anfragen  wurde rechtzeitig und umfassend beantwortet.

Für DUH, foodwatch und Greenpeace ist in keiner Weise nachvollziehbar, wie die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen kann, das VIG funktioniere. Die praktischen Erfahrungen aller drei in der Praxis tatsächlich mit dem VIG befassten Verbände zeigen genau das Gegenteil. Als wichtigstes verbraucherpolitisches Projekt der damaligen Großen Koalition von CDU/CSU und SPD angekündigt, habe das VIG in der Praxis zu absurdem bürokratischen Aufwand bei geringstem praktischen Nutzen für die Verbraucher geführt.

Die vier Organisationen fordern die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern gemeinsam dazu auf, eine grundlegende Neufassung des VIG zu beschließen. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) muss endlich die ihr obliegende Aufgabe wahrnehmen, sie darf nicht länger die Wirtschaft vor den Verbrauchern schützen.

Konkret fordern die vier Organisationen:

1. Veröffentlichung vor Geheimhaltung: Die zeitnahe Veröffentlichung von amtlichen Erkenntnissen muss Vorrang vor Geheimhaltung haben. Jede Geheimhaltung muss begründungspflichtig sein.

2. Keine Standardanhörung Drittbetroffener: Derzeit werden bei fast allen Anträgen nach VIG die betroffenen Unternehmen (Drittbetroffene) gehört. Fragt also ein Bürger beispielsweise nach den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, werden die kontrollierten Betriebe pauschal angehört und können die Auskünfte durch Widersprüche und Klageverfahren verzögern. Es muss klargestellt werden, dass amtliche Untersuchungsergebnisse mitnichten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind.  Ausnahmeregelungen müssen eng gefasst werden.

3. Abschaffung des so genannten Kostendeckungsprinzips: Wie in anderen Informationsgesetzen muss auch im VIG das sog. Äquivalenzprinzip entscheidend sein. Die Verbraucher dürfen nicht durch hohe Gebühren von der Wahrnehmung ihrer Informationsrechte abgeschreckt werden.

4. Aktive behördliche Informationspflichten: Behörden müssen eindeutig verpflichtet werden, aktiv zu informieren (vgl. § 40 LFGB). Das Antragsverfahren für die Bürger muss vereinfacht werden. Anträge müssen zeitnah und kostengünstig bearbeitet werden.

5. Anwendungsbereich erweitern: In den Anwendungsbereich des VIG fallen bisher nur Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Der Anwendungsbereich des VIG ist auf alle Verbraucherprodukte einschließlich Finanz- und sonstige  Dienstleistungen auszuweiten.

"Damit das VIG sich vom Placebo zum echten Instrument der Verbraucherinformation wandelt, sind deutliche Verbesserungen nötig: Behörden müssen verpflichtet werden, aktiv zu informieren, auch ohne Antrag; schwammige Ausnahmeregelungen müssen gestrichen, komplizierte Antragsverfahren verkürzt und die Kosten für die Antragsteller reduziert werden“, fasst Manfred Redelfs von Greenpeace die Forderungen aller vier Organisationen an die Verbraucherschutzminister der Länder und Bundesverbraucherschutzministerin Aigner zusammen.

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Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Umwelthilfe, foodwatch und Greenpeace vom 15.09.2010

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