Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Woche ist nicht von einem höchst windigen Gesetzesvorhaben bestimmt. Das Verhalten von vier Besuchern schlägt hohe Wellen, die auch noch verstärkt werden. Gäste, die in den Bundestag von Abgeordneten eingeladen werden, müssen am Eingang abgeholt und auch dorthin wieder werden. Das soll sicherstellen, es nicht zu unangenehmen Vorgängen kommen zu lassen.
Wenn Störungen, wie im vorliegenden Fall am vergangenen Mittwoch, den 18.11.2020, im Berliner Reichstag, zu erwarten gewesen waren, sind Kontrollgänge durch die Bundestagspolizei im Gebäude angebracht und immer wieder vorgenommen worden. Bis hin zu der Kontrolle von Abgeordneten durch hinzugezogene Polizei in den unterirdischen Zugängen, die Abgeordnete auf dem Weg zum Plenarsaal benutzen. Damit sollte sichergestellt werden, keine unliebsamen Vorgänge am oder im Plenarsaal erleben zu müssen.
Die deutsche Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, die Vorgänge komplett aufgeklärt zu sehen. Wenn das entsprechende Ergebnis zweifelsfrei feststehen sollte, sind Konsequenzen zu ziehen. Dabei ist die Öffentlichkeit gut beraten, öffentlich in der Vergangenheit festgestellte Vorgänge in die Beurteilung einzubeziehen. Auch jene Vorgänge, bei denen die Störungen in der „Herzkammer der Demokratie“, dem Plenarsaal selbst abgelaufen sind und wo die Störer durch bestimmte Abgeordnete und/oder Fraktionen in das Parlamentsgebäude eingeschleust worden sind.
Hinzu kommen Vorgehensweisen durch öffentlich-rechtliche Medien in den Gebäuden des Bundestages, bei denen Abgeordnete bedrängt werden. Dazu zählen allerdings auch Vorgänge außerhalb des Reichstagsgebäudes, wo durch Genehmigungen von zuständigen Verwaltungsbehörden im Ergebnis Wirkungen zu Lasten friedlicher Demonstrationen geradezu zielgerichtet eingetreten sind. Spektakulärster Vorgang waren die Vorgänge um die Treppe zum Westeingang des Reichstagsgebäudes im August 2020, aber auch Demonstrationen durch Umweltschützer.
Wenn diese Geschehensabläufe betrachtet werden, muss das mögliche Verhalten staatlicher Behörden zwecks Diffamierung unerwünschter politischer Entwicklungen in das allgemeine Urteil einbezogen werden. Spätestens seit dem Verbotsverfahren gegen die NPD ist die jahrzehntelange Infiltration von Provokateuren in den Spitzengremien einer Partei virulent. Damit wird politische Diskriminierung betrieben. Oder durch Geschehensabläufe im ganzen Land, wenn Druck auf die Bundesrepublik ausgeübt werden soll oder oder.
Vorgänge, wie wir sie in diesen Tagen erlebten, sind aber in Zusammenhang mit der Entwicklung, die der Deutsche Bundestag genommen hatte und die ihm bevorsteht, nur ein Aspekt. Nichts macht das deutlicher als die Planung eines Panzergrabens auf der Westseite des Bundestages oder die festungsartige Gestaltung des „Platzes der Republik“.
In Bonn war der Deutsche Bundestag für jedermann zugänglich, bis Mitglieder des Deutschen Bundestages anfingen, Elementen der RAF und ihres Umfeldes Zugang zum Deutschen Bundestag zu verschaffen.