„Solange ich Minister bin“ – Liegt Habecks Haltbarkeit nur noch bei fünf Tagen?

Robert Habeck. Quelle: Pixabay, Foto: Björn Eichenauer

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wenn früher jemand sagte, dieses oder jenes geschehe nicht, solange er Minister sei, und diese Aussage erwies sich als nicht haltbar, hätte das Folgen gehabt. Aber wie alles andere sind auch derartige Sprüche bei Wirtschaftsminister Habeck rein dekorativ.

Das Heizungsgesetz, so steht längst fest, ist kolossal gescheitert. Der Absatz von Wärmepumpen, der durch die Decke gehen sollte, geht tatsächlich sogar zurück, weil immer mehr Hausbesitzer versuchen, doch noch eine Gasheizung zu installieren.

Die verbliebenen Bereitwilligen, die Wärmepumpen einbauen wollen, verlassen sich dabei meist auf Förderzusagen des Bundes. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte diesbezüglich zugesichert, es gebe trotz der Haushaltslücken keine Kürzung der Förderungen in diesem Bereich. Am Wochenende wurde allerdings bekannt, dass der Haushaltsposten für diese Fördermittel im Haushaltsentwurf für 2025 2,4 Milliarden Euro weniger betragen wird.

Das Wirtschaftsministerium versucht derzeit, den Schaden zu begrenzen. Die Förderung, so ein Sprecher, werde „ohne Abstriche im nächsten Jahr fortgeführt“. Haushaltspolitiker der Ampel verweisen darauf, es würden viele andere Fördertöpfe nicht ausgeschöpft, aus denen dann umgeschichtet werden könnte.

Von Kürzungen betroffen sind auch andere Bereiche, die Biomasseförderung beispielsweise soll ebenfalls sinken. Gefördert werden soll vor allem, wenn Biogasanlagen Teil von Wärme- oder Gebäudenetzen seien. Biogasanlagen finden sich jedoch überwiegend auf dem flachen Land, vorzugsweise in Bundesländern mit geringer Bevölkerungsdichte und großen Ackerflächen, also etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Wärme- und Gebäudenetze finden sich hauptsächlich in Großstädten. Abgesehen davon, dass man durchaus Zweifel haben kann, ob die Nutzung von Ackerflächen einzig für die Erzeugung von Biogas Sinn ergibt. Nun lautet nach Pressemeldungen der neueste Streich, Biogas solle „die schwankende Erzeugung etwa von Windrädern und Solaranlagen“ ausgleichen. „Geld soll es außerdem nur noch für Tageszeiten geben, in denen Strom gebraucht wird“.

In dem wirren grünen Energiekonzept soll jetzt also Biogas die Rolle übernehmen, für die ursprünglich Gaskraftwerke vorgesehen waren. Immerhin, da die Wärmepumpen bei weitem nicht den Anklang finden, der erwartet wurde, und bekanntlich auch der Absatz von Elektroautos stockt, steigt wenigstens der Strombedarf nicht in dem Ausmaß, wie er steigen würde, wenn diese grünen Pläne Wirklichkeit geworden wären.

Übrigens ist in den letzten Tagen noch ein weiteres Thema hochgekocht – die mögliche Umweltschädlichkeit von Windrädern. Jetzt über den Abrieb der Rotoren. Da finden sich nicht nur Teile der Glasfasern, aus denen diese Flügel gefertigt werden, sondern angeblich noch eine andere Substanz aus dem Wetterschutz der Rotoren – Bisphenol A. Eine Verbindung, die sich bei Lebewesen im Körper anreichert und ähnlich wie Östrogen wirkt, bei Fischen beispielsweise die Entstehung männlicher Fische erschwert. Zynisch könnte man sagen, Windräder und LGBTQ geben so ein schlüssiges Gesamtkonzept. Und während jahrzehntelang mit enormem Aufwand das Asbest verbannt wurde, wegen seiner lungengängigen spitzen Fasern, könnte es sein, dass gerade per Windrad neuer Nachschub geliefert wird, in Gestalt lungengängiger spitzer Glasfaserabriebpartikel. Wie auch immer, sollte man Habeck dazu befragen, wird er nur die üblichen, inhaltsleeren Satzfolgen absondern, mit denen man völlige Unkenntnis kaschiert.

Aber zurück zur Wärmepumpenförderung. Eine derartige Umschichtung im Haushalt kann scheitern und bietet jedenfalls keine Sicherheit, um auf Grundlage einer vorhandenen Förderung Kredite aufzunehmen und Baumaßnahmen einzuleiten. Nicht nur, weil sich im vergangenen Jahr – als schuldenfinanzierte Sonderfonds anderen Zwecken zugeführt werden sollten – das letztlich als verfassungswidrig erwies. Auch eine Umschichtung zwischen Fördertöpfen setzt voraus, dass sich die Haushaltsprobleme nicht weiter verschärfen und im kommenden Jahr keine weitere Kürzungsrunde erforderlich ist.

Die deutschen Wirtschaftsdaten lassen aber eher befürchten, dass auch ein Haushaltsentwurf, auf den sich die Ampelkoalition derzeit einigt, das Jahr 2025 nicht unverändert überstehen wird. Und wenn es sich, wie zu befürchten steht, bei den augenblicklichen Erklärungen, man könne kein weiteres Geld im ukrainischen Krieg verbrennen, nur um ein vorübergehendes Manöver zur Rettung der anstehenden Landtagswahlen handelt, sind ohnehin alle momentanen anderweitigen Zusagen Makulatur.

Gesichert sind daher bestenfalls die Mittel, die tatsächlich für diese Haushaltsposition verabschiedet werden. Die Gültigkeit einer Zusage des Wirtschaftsministers sinkt also tatsächlich auf fünf Tage. Wer sich allerdings Hoffnungen machte, Habecks Aussage, die Förderung bleibe unangetastet, „solange ich Minister bin“ würde dann konsequenterweise zu seinem Rücktritt führen, hat vergeblich gehofft.

Anmerkungen:

Vorstehender Beitrag von Dagmar Henn wurde unter dem Titel „“Solange ich Minister bin“ – Liegt Habecks Haltbarkeit nur noch bei fünf Tagen?“ am 19.8.2024 in „RT DE“ erstveröffentlicht. Die Seiten von „RT“ sind über den Tor-Browser zu empfangen.

Siehe auch die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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