Sind denn alle Griechen Versager? – Illegale Einwanderer zurück in die Türkei schicken und zwar sofort!

Wachablösung vor Parlamentsgebäude in Athen. Quelle: Pixabay

Athen, Griechenland; Berlin Deutschland (Weltexpress). Was haben sie nicht alles versprochen, diese Griechen. Sowohl der alte Ministerpräsident Alexis Tsipras (Syriza) als auch der neue Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis (Nea Dimokratia) versprachen den Regierungschefs in Paris und Berlin das Blaue vom Himmel über der Akropolis.

Tsipras bereitete den Deutschen in deutschen Landen ein Debakel, Mord und Totschlag und die Merkel-Regierungen machten mit. Im Grunde genommen zeigten sich die Griechen schon vor dem 4. September 2015, als sie die Dublin-Regeln vor aller Welt missachten, dass sie Einwanderer ohne Registrierung in deutsche Lande durchwinkten.

Nicht nur Tsipras und Mitsotakis sind als Ministerpräsidenten Versager und Verräter. Ihr Vorgänger und also Andonis Samaras (Nea Dimokratia) war keinen Deut besser für die Deutschen.

Bereits unter Ministerpräsident Samaras wurde gegen die Dublin-III-Verordnung verstoßen, wieder und immer wieder. Das Versagen und der Verrat war die Regel und nicht die Ausnahme.

Über diese Regeln gibt Rainer Grell unter der Überschrift „Der Rechtsbruch hat viele Gesichter (6): Die Dublin-III-Verordnung“ in „Achgut“ (6.10.2018) ausführlich Auskunft. Ausführliches Zitat:

Die einschlägige Regelung heißt mit vollem Namen „Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung)“ und findet sich im Amtsblatt der Europäischen Union L 180/1 vom 29.6.2013. Ich nehme es keinem übel, den bei der Lektüre dieses Titels leichter Schwindel befällt (mir ging es beim ersten Mal so). Doch es hilft nichts: Da müssen wir durch. Schließlich handelt es sich bei der EU-Verordnung um unmittelbar geltendes Recht, das keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf (Artikel 288 AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Die Verordnungsgeber, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION führen einleitend 54 Gründe für den Erlass dieser Verordnung an. Dabei geht es unter anderem um den „Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens“.

Als Aufgabe von EURODAC wird in Artikel 1 Absatz 1 definiert: „Es wird ein System mit der Bezeichnung ‚Eurodac‘ eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung die Bestimmung des Mitgliedstaats, der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 [= Dublin III] für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zu unterstützen und allgemein die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zu erleichtern.“

Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 bestimmt: „Jeder Mitgliedstaat nimmt jeder Person, die internationalen Schutz beantragt und mindestens 14 Jahre alt ist, umgehend den Abdruck aller Finger ab und übermittelt die Fingerabdruckdaten zusammen mit den in Artikel 11 Buchstaben b bis g der vorliegenden Verordnung aufgeführten Daten so bald wie möglich, spätestens aber 72 Stunden nach Antragstellung gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 an das Zentralsystem.“ Dadurch soll verhindert werden, dass ein „Asylbewerber“ in mehreren Mitgliedstaaten einen „Asylantrag“ stellen kann.

Nach Artikel 3 Absatz 5 wird das „Verfahren zur Erfassung von Fingerabdruckdaten … gemäß der nationalen Praxis des betreffenden Mitgliedstaats und unter Beachtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten  Schutzklauseln festgelegt und angewandt.“ Diese Regelung ist in § 49 des Aufenthaltsgesetzes getroffen.

„Für die erforderlichen Maßnahmen nach den §§ 48, 48a und 49 Absatz 2 bis 9 sind die Ausländerbehörden, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden und die Polizeien der Länder zuständig“, § 71 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz.

Diese rechtlichen Vorgaben, welche die zuständigen Behörden nach dem 4. September 2015 monatelang missachtet. Letztlich geht das aber auf das Konto der Bundeskanzlerin und ihres damaligen Innenministers Thomas de Maizière, die sich nicht dazu durchringen konnten, den ursprünglichen Ausnahmezustand nach wenigen Tagen zu beenden.

Wäre dieser Rechtsbruch unterblieben, wären uns eventuell einige Straftaten so genannter Asylbewerber erspart geblieben.

Soweit Grell, ausnahmsweise ausführlich ztiert, in „Achgut“, der nicht vergisst hinzuzufügen, auch Angela Merkel (CDU) zu nennen, zwar nich als Versagerin und Verräter, aber als Verletzung des Amtseids. (Artikel 64 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 56 GG): „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Im Grunde sollte nach dem Türkei zwischen Merkel und Erdogan die Masseneinwanderung über Kleinasien nach EU-Europa kein Problem mehr sein, auch werde man sich auf die Griechen verlassen können. Ja, ungefähr so, wie auf die Türken, also überhaupt nicht. Sowohl den Türken als auch den Griechen ist das Hemd – wie immer – näher als der Rock vor allem dann, wenn man in Brüssel oder direkt in Berlin um Geld bettelt und doppelt kassieren kann.

Während Staatspräsident Erdogan die in die Türkei Eingewanderten unter tatkräftiger Mithilfe wieder nach Griechenland weiterreisen lässt, um mit Merkel und Macron erst zu feilschen wie auf einem Basar in Istanbul und sie dann am Nasenring durch die politische Arena zu ziehen, verzichtet der amtierende Ministerpräsident Mitsotakis vorerst auf dieses sehenswerte Polit- und Possenspiel.

Mitsotakis lässt die Einwanderer von den Inseln aufs Festland holen. Dort angekommen, werden viele gleich weitergehen. Werden?

„Spiegel-Online“ (30.9.2019) teilt unter dem Titel „Desaströse Zustände in Griechenlands Lagern – …dann eben wieder die Balkanroute“ mit: „Tausende Migranten, die unter prekären Bedingungen in griechischen Lagern auf dem Festland ausgeharrt haben, versuchen mittlerweile wieder aus Griechenland nach Nord-Mazedonien zu gelangen. Von da aus geht es weiter über Serbien, Ungarn und Kroatien nach Österreich oder Deutschland.“

Die Auswanderer wollen über eine Balkanroute in deutsche Lande und dort an die Geldtöpfe der Merkel-Regierung und nächsten Kurz-Regierung. Kanzlerin Merkel und ihre Minister aus den Altpartein CDU, CSU und SPD propagieren nach wie vor eine Politik der Masseneinwanderung und der offenen Grenzen unter Beifall der antideutschen Linken und Bürgergrünen. Kurz macht da nicht mit.

Die Einwanderer sind nämlich längst als Geldgräber bekannt, die Griechen zwar auch, aber vor allem Verräter und Versagen. Sie Verraten die EU-Staaten, weil sie sich nicht an Verträge (siehe oben) halten, und sie versagen bei der Kontrolle der Grenzen und Abwehr der illegalen Einwanderer. Die Griechen versagen sogar dabei, diese Einwanderer dorthin zurückzuschicken, woher sie kamen.

Warum schiebt die Mitsotakis-Regierung nicht Zehntausende von illegalen Einwanderern endlich in die Türkei ab? Die Gesetze sind gemacht, es muss nur gehandelt werden. Spielt auch Mitsotakis wie Erdogan ein hinterfotziges Spiel mit Merkel?

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