Berlin, Deutschland (Weltexpress). Am Freitag, den 23. August 2019, wurde gegen 12 Uhr Mittag in Berlin-Moabit ein Mann ermordet. Den 40-jährige Zelimkhan Khangoshvili trafen im Kleinen Tiergarten Schüsse aus kurzer Distanz.
Der Ermordete war, wie sich schnell herausstellte, ein Tschetschene, der wie viele andere Kämpfer in diesem Krieg, ins Exil ging. Der Tschetschene besaß eine Pass aus Georgien und soll seit 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gelebt haben. Zelimkhan Khangoshvili soll laut Medienberichten eine Zeit lang als „islamistischer Gefährder“ vom Berliner Staatsschutz geführt worden sein, worauf die „Tagesschau“ (26.8.2019) unter der Überschrift „Georgier in Berlin erschossen – War es ein Auftragsmord?“ hinweist. Er sei ein „Feldkommandant in den Einheiten Aslan Maschadows“ gewesen… Maschadow wurde 2005 von russischen Sicherheitskräften getötet.“ Und Zelimkhan K. soll auf der „Fahndungsliste der russischen Regierung“ gestanden haben.
Kurz nach dem Mord in Berlin wurde der 48-jähriger Russe Vadim Krasikov alias Vadim Sokolov, bei dem die Tatwaffe sichergestellt worden war, festgenommen. Der Russe schweige laut Medienberichten seit Wochen zur Tat.
Heute wies die Merkel-Regierung in Berlin zwei russische Diplomaten aus, die, so informiert die „Süddeutsche Zeitung“ (4.12.201) unter dem Titel „Berlin weist nach Mord an Georgier zwei russische Diplomaten aus“, „mit sofortiger Wirkung zu unerwünschten Personen erklärt worden“ seien, was „das Auswärtige Amt in Berlin“ mitteilte. „Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Auftragsmord in Berlin übernommen. Er verfolgt den Anfangsverdacht, dass staatliche Stellen in Russland oder der autonomen Republik Tschetschenien dahinterstecken, wie die Karlsruher Behörde mitteilt.“
In der Sprechererklärung des Auswärtiges Amts vom 4.12.2019 hießt es „Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) zwei Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin mit sofortiger Wirkung zu personae non gratae erklärt.
Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend bei der Aufklärung des Mordes an Tornike K. im Berliner Tiergarten am 23.08.2019 mitgewirkt haben.
Diese Erwartung hat zuletzt Staatssekretär Michaelis gegenüber Botschafter Netschajew am 20.11.2019 in einem Gespräch im Auswärtigen Amt formuliert. Die russische Seite hat dessen ungeachtet die Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung wie in den vorangegangenen Monaten dilatorisch gehandhabt.
Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin geboten, umso dringender vor dem Hintergrund, dass heute der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in diesem Fall mit der Begründung übernommen hat, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist.
Weitere Schritte in dieser Angelegenheit behält sich die Bundesregierung im Licht der Ermittlungen vor.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte heute in London „Moskaus fehlende Unterstützung bei der Aufklärung des Mordes“. „Sputnik“ (4.12.2019) weit unter der Überschrift „So kommentiert Merkel Ausweisung russischer Botschaftsmitarbeiter“, die sich heute „am Rande des NATO-Gipfels in Watford“ äußerte, wie folgt: „In den bilateralen Beziehungen ist es natürlich schon ein Ereignis, dass wir eben von Russland leider keine aktive Hilfe bei der Aufklärung dieses Vorfalls bekommen haben.“
Im „Tagesspiegel“ (4.12.2019) wird unter dem Titel „Schüsse auf Georgier im Kleinen Tiergarten – Was die Ermittler über den mutmaßlichen Mörder wissen“ mitgeteilt: „Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der russische Staat in die Tat verwickelt ist. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mord im Kleinen Tiergarten ‚im Auftrag eines nichtstaatlichen Akteurs erfolgt ist‘. Die Ermittlungen haben demnach auch keine Hinweise ergeben ‚auf eine wie auch immer geartete Verbindung zwischen dem Beschuldigten und dem Tatopfer, geschweige denn für ein persönliches Motiv des Beschuldigten‘. Auch gebe es keinen Bezug zur organisierten Kriminalität oder zum islamistischen Terrorismus.“
Welchen Bezug aber gibt es nach Moskau, zum Kreml, zu Putin? Wenn es ein „Auftragsmord“ war, wo ist der Auftrag, wer ist der Auftraggeber? Die Öffentlichkeit muss die „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“, welche der Generalbundesanwalt behauptet, zu haben, „die dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist“ erfahren.
Dass der Fall weniger einfach scheint, als Generalbundesanwalt und Bundesregierung behaupten, darauf deutet eine Information im „Tagesspiegel“ (4.12.2019) hin. Dort heißt es, dass Khangoshvili, den „die Bundesanwaltschaft … Tornike K.“ nennt, „in der Vergangenheit für georgische und amerikanische Nachrichtendienste gearbeitet“ habe.
Die Regierung unter Präsident Putin bestreitet jede Beteiligung an der Tat und sieht sich offenbar nicht in der Pflicht, zu ermitteln.