Karlsruhe, Deutschland (Weltexpress). Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben „eilig“ entschieden. Die Entscheidung wurde am Donnerstag gefällt und am heutigen Freitag unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2649/21 veröffentlicht.
Darin heißt es: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ Die Richter des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth, der von 2009 bis 2018 als Mitglied der CDU für diese im Deutschen Bundestag saß, sehen – wie unter Harbarth zu erwarten war – „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.
Die sogenannte Eilentscheidung ist also eine Folgeneinschätzung dieser Richter.
Damit würden diese Richter „ein Zeichen für den Schutz älterer und vulnerabler Menschen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gesetzt“ haben. So und nicht anders wird es von Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende von B90/G im Deutschen Bundestag, erklärt.
Andere sehen die Klage „gegen Pflege-Impfpflicht“ als „gescheitert“ an. Mit anderen Worten: Das Gesetz von Mitgliedern der Parteien SPD, B90/G und FDP kann befohlen werden. Allerdings wurde nur ein Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege und Gesundheitssektor abgelehnt, eine Entscheidung ist das noch nicht. Die steht noch aus.
„Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen“, freu sich Janosch Dahmen (B90/G). Die Impfpflicht kann also in Kraft treten, aber auch wieder zurückgenommen werden. Britta Haßelmann (B90/G) begrüßt „ausdrücklich, dass das Gericht mit seiner Abwägung der betroffenen Grundrechte für diesen konkreten Fall die verfassungsmäßigen Möglichkeiten aufgezeigt“ habe. Sie sehe „der Entscheidung in der Hauptsache entgegen“.
Weiter teilt Haßelmann per Pressemitteilung vom 11.2.2022 mit: „Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zielt darauf ab, dass Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf überall dort im besonderen Maße geschützt werden, wo sie behandelt, gepflegt oder betreut werden. Das besondere Schutzversprechen des Staates gegenüber Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung muss weiter aufrecht erhalten bleiben. Bundesgesetze gelten für alle Länder. Parteipolitische Spiele aus Reihen der CDU und CSU auf dem Rücken der Menschen, die unsere besondere Fürsorge benötigen, verbieten sich.“