Berlin, Deutschland (Weltexpress). Richter der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin entschieden, daß die Verkürzung des Genesenenstatus durch Lohnarbeiter der Robert-Koch-Institut abgekürzten Behörde von sechs auf drei Monate rechtswidrig sei. Daß die RKI-Lohnarbeiter das so beschließen und befehlen konnten, das beschlossen und befahlen zuvor Mitglieder und Mandatsträger der Altparteien SPD, B90G, CDU, FDP, CSU und L.

Daß die des Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren zum Aktenzeichen VG 14 L 24/22 entschieden, das teilte ein Sprecher am Donnerstag mitteilte und auch, daß entscheiden wurde, daß über die Geltungsdauer des Genesenenstatus die Mitglieder Scholz-Habeck-Lindner-Regierung, die aus Mitgliedern der Parteien SPD, B90G und FDP besteht, selbst entscheiden müßten. Dabei verwiesen die Richter auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz.

Leider gilt diese richterliche Entscheidung vorerst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren, denn die Richter des VG Berlin könne die Verordnung nicht generell aussetzen.

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