Berlin, Deutschland (Weltexpress). Richter der Zweiten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gaben Claudia Pechstein die Möglichkeit, wegen ihrer sogenannten zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen, weil es ein Urteil von Richtern des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 aufhob. Pechstein klagt gegen die Internationale Eislauf-Union (IEU) vor Richtern des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 1 BvR…











