Glück gehabt und Recht bekommen – Richter des Bundesverfassungsgerichtes heben Urteil von Richtern des Bundesgerichtshofes gegen Eisschnelllauf-Star Claudia Pechstein auf

Claudia Pechstein beim Weltcup in Hamar, 2008. Foto: Bjarte Hetland, CC BY-SA 3.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Richter der Zweiten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gaben Claudia Pechstein die Möglichkeit, wegen ihrer sogenannten zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen, weil es ein Urteil von Richtern des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 aufhob. Pechstein klagt gegen die Internationale Eislauf-Union (IEU) vor Richtern des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 1 BvR…

Ein Abonnement des WELTEXPRESS sichert unsere Unabhängigkeit und den freien Zugang zu allen Inhalten.
Abonnement abschließen
Already a member? Hier einloggen
Vorheriger ArtikelIst der Mörder immer der Gärtner? – Dramatische Umvolkung und Ausländerkriminalität nehmen im Apartheid- und Vasallenstaat BRD zu
Nächster ArtikelEingebunden! – Zum Film „Corsage“ von Marie Kreutzer