Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden am Samstagvormittag für das Volk und gegen die Gesinnungspolizei von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg in Berlin-Charlottenburg. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 3.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Lange haben Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD gegen das Volk gehetzt und gekämpft, zuletzt vor Gericht. Und verloren. Die Antideutschen versuchten, aus einem Grundrecht ein Gnadenrecht zu machen und zeigten ihre antidemokratische Gesinnung.

Letztendlich bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass das Verbot der Polizeipräsidentin von Berlin genannten Gesinnungspräsidentin der Müller-Regierung, die aus Mitgliedern und Mandatsträgern der oben genannten Parteien besteht, null und nichtig ist.

Die Demonstration gegen die Merkel-Regierung der BRD, die aus Mitgliedern und Mandatsträgern der Altparteien CDU, CSU und SPD besteht, darf stattfinden.

Dass die Entscheidung der Richter des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Samstagvormittag fiel ist das Ergebnis der Schikane durch Sozen, Bündnisgrünen und Linken.

Immerhin ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Unter Auflagen darf die Großdemonstration stattfinden. In „Spiegel“ (29.8.2020) wird unter der Überschrift „Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorinstanz – Corona-Demo in Berlin darf stattfinden“ mitgeteilt, dass „das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg … zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt“ habe. „Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt.“

Die Richter stellten klar, dass das Demonstrationsrecht ein Grundrecht ist und kein Gnadenrecht. Es darf nicht von Gesinnungspolizisten abhängig sein. Zehntausende Deutsche dürfen heute in Berlin demonstrieren.

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