Das sollte sich übrigens wie ein roter Faden durch das gesamte Ansinnen ziehen. Warum eigentlich eine Reform zur Beseitigung des Parlamentsvorbehaltes? Seit dem sogenannten Adria-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1994 hat die jeweilige Bundesregierung letztlich alle ihre Einsatzvorhaben zum Bundeswehreinsatz realisieren können. Nicht immer in dem Maße, wie sie es wollte. Die notwendige öffentliche Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr ließ die Bundesregierung zögern, wo es wegen der Volksmeinung ratsam zu sein schien. Der Irak und der Libyen-Einsatz der NATO unter Mißachtung von UN-Entscheidungen sind Beispiele dafür, obwohl das bundesdeutsche NATO-Kartell aus Medien, Councils und Kriegsbefürwortern mächtig aufjaulen sollte. Der völkerrechtswidrige Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien war die Wasserscheide. Seither stehen NATO und Bundesregierung in der Lügenecke und wollen dort auch nicht heraus.
Regierung will Bundeswehr global von der Leine lassen – Anschlag auf den Paralmentsvorbehalt
Anders kann der jetzt beabsichtigte Anschlag der Bundesregierung, mittels einer „Vorwandkommission“ den letzten Rest der Parlamentsbeteiligung und damit des Volksinteresses am Einsatz der Bundeswehr zu kippen, nicht gewertet werden. In diesen Tagen hat es die Bundesverteidigungsministerin in bester Django-Manier vor den Fernsehkameras deutlich gemacht. Die Bundeswehr, als Verteidigungsarmee in so etwas wie dem Grundgesetz festgeschrieben, soll global eingesetzt werden. Alle Waffensysteme und die Gesamtstruktur der Streitkräfte werden vom Verteidigungscharakter gelöst und dienen nur noch Angriffsoptionen.
Da paßt es schon in den Kram, wenn es seit Monaten aus der Kommission tönt, daß sich das Bündnis von vorneherein sicher sein soll, über welche Kontingente es für den globalen-und damit auch von dem Charakter des NATO-Vertrages losgelösten-Einsatz verfügen kann. Da stört jede Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit an der dafür notwendigen Diskussion. Die amerikanischen Lügenkriege haben deutlich gemacht, auf was wir uns damit einlassen sollen.
Was übrigens die Gewißheit anbetrifft. Da gibt es nur ein Kriterium, das für das deutsche Volk verbindlich sein soll. Wir müssen sicher sein, daß von deutschem Boden und mit deutscher Beteiligung kein Angriffskrieg vorbereitet oder gar geführt werden darf. So steht es in unserem Grundgesetz und das aus gutem Grund. Die Praxis der NATO seit den neunziger Jahren geht in eine andere Richtung. Das hat vor einem Jahr ein ehemaliger Bundeskanzler deutlich gemacht. Er spracht-übrigens folgenlos davon-daß er mit dem Einsatzbefehl für die Bundeswehr im Falle des Krieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien das Völkerrecht und damit die Verfassung gebrochen habe. Bei der in diesem Tagen durch amerikanische Umfragen deutlich gewordenen Abneigung der Mehrheit des deutschen Volkes, gegen die Krieg zu führen, denen wir die Wiedervereinigung Deutschlands wesentlich zu verdanken haben, wird deutlich, auf was wir uns einlassen sollen. Der 25. Jahrestag der Wiedervereinigung soll nach dem Willen der Bundesregierung der Startschuß dafür sein, in Europa wieder den Krieg führen zu können, den das deutsche Volk nicht will. Dafür muß die Substanz der öffentlichen Beteiligung an Bundeswehreinsätzen beseitigt werden. Dafür ist diese „Parlamentskommission“ da.
Die Bundesregierung, die ohnehin in zentralen außenpolitischen Fragen den Eindruck erweckt, eher den Charakter einer „Hohen Kommission“ ,denn einer Regierung eines souveränen Staates zu entsprechen, will mit dieser Kommission die Substanz des Bundeswehreinsatzes auf der ganzen Linie verändern. Das fängt schon beim bisherigen NATO-Vertrag an, der keine automatische Beistandspflicht sondern die ganze Breite zwischen diplomatischen bis hin zu militärischen Bemühungen für den Fall vorsieht, daß dies nach dem NATO-Vertrag nötig sein sollte. Wenn der Deutsche Bundestag die dafür notwendigen Instrumente aus der Hand gibt, reduziert sich der NATO-Vertrag auf die alleinige militärische Einsatzmöglichkeit. Es wird ein Automatismus umgesetzt, den der NATO-Vertrag ausdrücklich nicht vorsehen wollte.
Der Bundesregierung dürfte bewußt sein, auf was sie sich da einläßt. Jede außenpolitische Bewegungsfreiheit, die ohnehin stärker verkümmert ist, als dem deutschen Volk lieb sein kann, hängt in militärischen Fragen an der Fähigkeit der Bundesregierung, notfalls das Parlament den Bündnispartnern gegenüber als „Entschuldigung“ für selbst beabsichtigtes Nichthandeln ins Feld führen zu können. Wenn die Bundesregierung an diese Möglichkeit die Axt anlegen will, hat sie selbst nichts mehr zu sagen, denn dann ist nur noch der amerikanische Präsident der tatsächliche Oberbefehlshaber deutscher Truppen. Aus der amerikanischen Geschichte ist man damit vertraut:“einmal Hesse, immer Hesse“.
Wir alle sind in einigen Monaten doch nur deshalb vor einem weiteren offenkundigen Krieg gegen Syrien bewahrt worden, weil selbst den ansonsten durchgeknallt-kriegsbegeisterten Briten und den McCain-ausgesetzten Amerikanern das alles zu viel wurde und sie ihre Abgeordneten und Regierungen gezwungen haben, die Finger vordergründig davon zu lassen. Wenn wir die Überlegungen aus der sogenannten Parlamentskommission durchwinken, fallen wir denen in den Rücken, die von völkerrechtswidrigen Kriegen genug haben. Die Bundeskanzlerin sollte sich dabei hüten, weiter von dem Westen als einer „Wertegemeinschaft“ zu reden, weil das nur die Abneigung im deutschen Volk gegen die von der NATO-geführten völkerrechtswidrigen und damit verbrecherischen Kriege verstärkt.
Das deutsche Volk muß sich allerdings fragen, was es von einer Regierung hält, die jede Hemmung in Zusammenhang mit Militäreinsätzen deshalb fallen lassen will, weil sie für sich ein „Nahes Ausland“ zwischen dem Persischen Golf und Marokko entdeckt zu haben glaubt oder-natürlich komplett an der Verfassung vorbei-den nach dem EU-Lissabon-Vertrag möglichen Einsatz der Bundeswehr gegen das eigene Volk nach dem Koalitionsvertrag betreibt. Das sollen die militärischen Stäbe planen und durchführen können und dabei stört die über das Parlament hergestellte Öffentlichkeit. Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird sich nicht länger mit diesem Titel herumschlagen müssen sondern bald zum Generalstabschef mutieren. Er steht dann nicht mehr unter der Verteidigungsministerin sondern vor der Bundeskanzlerin. Hindenburg läßt grüßen.