Paragraf 219a Strafgesetzbuch „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ streichen

Störche im Nest. Quelle: Pixabay, Foto: Mabel Amber

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass die Bundesärztekammer (BÄK), die sich als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern versteht, eine Liste nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz führt, das ist bekannt. Im Weltnetz ist diese Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz (Stand 5.7.2020) als PDF-Datei abrufbar.

Dass sich seit einem Jahr Ärzte, Krankenhäuser und wei­tere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter Voraussetzung des Paragrafen 218a durchführen, auf eine öffentliche BÄK-Liste aufnehmen lassen können, wenn sie wollen, das ist gut so, denn diejenigen, die abtreiben wollen, müssen wissen, wo das gut und gerne möglich ist.

Bei Befürwortern wie Gegnern der Abtreibung scheint diese Liste gleichermaßen genutzt zu werden, gleichwohl sind die Beweggründe andere und die Folgen. Daher mahnt BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter den Gesetzgeber und also Mitglieder und Amtsräger der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, Ärzte besser vor aggressiven Abtreibungsgegnern zu schützen. In einer BÄK-Pressemitteilung vom 27.7.2020 wird Gitter mit den Worten „Frauen müssen in allen Belangen rund um einen Schwangerschaftsabbruch unterstützt werden“ zitiert. Gitter weiter: „Wer den Frauen diese Möglichkeit anbietet, der darf nicht angefeindet oder in eine Schmuddelecke gestellt werden.“

Zu Beginn der Listenführung sollen Kollegen „etwas zögerlich“ gewesen und dann jedoch „die Zahl der Ein­träge stark“ angestiegen sein auf mittlerweile 327 Einträge. Weitere sollten folgen.

Gitter fordert, dass „Politiker … die Möglichkeit nutzen“ sollten, „dass sie diejenigen beschützen, die es benötigen. Und zwar die Ärztinnen und Ärzte, die betroffene Frauen in einer schwierigen Notlage gut versorgen. Wir werden nachdrücklich fordern, dass man diesen Schutzraum per Gesetz herstellt und Ärzte besser schützt.“

Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag, hält Gitters Gerede und Geschreibe offensichtlich für „Heuchelei“ und findet es „erschreckend“, „dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und dies über die zentrale Liste der Bundesärztekammer öffentlich machen, Drohungen und Gewalt ausgesetzt sind… Per Linksfraktion-Pressemitteilung vom 28.7.2020 teilt sie mit: „Es ist aber leider nicht überraschend. Solange Schwangerschaftsabbrüche mit dem § 218 Strafgesetzbuch verboten sind, wird dieser medizinische Eingriff stigmatisiert. Solange der § 219a StGB umfassende Informationen über einen der häufigsten gynäkologischen Eingriffe verbietet, werden Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert. Das gibt Selbstbestimmungsgegner*innen Auftrieb, sie können sich im Recht fühlen. Und es gibt ihnen eine gesetzliche Grundlage, um Ärztinnen und Ärzte über Anzeigen oder die Drohung damit massiv einzuschüchtern. Wer sich über die Übergriffe aufregt, muss konsequenterweise mindestens die Streichung des 219a fordern. Alles andere ist Heuchelei.“

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