London, UK; Berlin, Deutschland (Weltexpress). Immer wenn es John Bercow alias Mr. Speaker im House of Commens genannten Unterhaus des Parlaments des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zu bunt wird, meist ist ihm „too much noise in the chamber on both sides“, dann ruft er: „Order! Order!“
Er rät auch mal zu Joga.
Bercow, dem „traditionelles Gebaren ohne erkennbaren Sinn, formvollendet korrekte Umgangsformen und selbstvergessener Mut zu hässlichen Krawatten jeder Farbe und Musterung“ nachgesagt werden (siehe den Beitrag von Stefan Kuzmany in „Spiegel-online“ unter dem Titel „Erst Brexit, dann Breturn“ vom 21.1.2019), legte sich jüngst mit May, Theresa May, an.
Da reichte von Parlamentssprecher John Bercow kein „Order!“ mehr, da musste laut „Spiegel-Online“ (19.3.2019) ein „Verweis auf eine Entscheidung aus dem 17. Jahrhundert“ her, „wonach ein bereits abgelehntes, unverändertes Gesetzesvorhaben dem Parlament nicht immer wieder vorgelegt werden kann“.
May wollte ihren Brexit-Vertrag dem Unterhaus nämlich „ein drittes Mal oder möglicherweise ein viertes Mal“ zu Abstimmung vorlegen. Allein die Gerüchte darüber waren Bercow zu viel. Er verlas ein Statement to the House.
Alles, was gegenüber dem Antrag vom 12. März 2019 neu sei, das sei in Ordnung, denselben oder substantiell den gleich Vorschlag, der mit 149 Stimmen abgelehnt wurde, erneut einzubringen jedoch nicht.
Kritiker sprechen mittlerweile von einer „konstitutionellen Krise“ in Westminster.
Dieser Tage ist eine Übertragung aus dem House of Commons besser als House of Cards, oder?
Thomas Gutschker kommentiert kürzlich das „Brexit-Chaos“ in der „Frankfurter Allgemeine“ (17.3.2019) mit den Worten: „Man muss sich schon britischen Humors befleißigen, um eine Abstimmung ‚bedeutungsvoll‘ zu nennen, deren Ergebnis nur zählt, wenn es der Regierung passt. Auch Mays jüngster Versuch, die Brexiteers zu ködern, könnte von Monty Python stammen. Demnach soll London einseitig aus der vereinbarten Auffanglösung für Nordirland aussteigen können, indem es sich auf eine ‚grundlegende Änderung der beim Vertragsabschluss gegebenen Umstände‘ beruft. In der Vergangenheit reichten jedoch nicht einmal das Ende der Sowjetunion, das Verschwinden des Warschauer Pakts und die Auflösung der Tschechoslowakei aus, um die entsprechende Klausel im internationalen Vertragsrecht zu beanspruchen.“
Ist Mays Mauscheln nun „tragisch, komisch oder absurd“?