Nicht alles Theorie – Eine Konferenz im Jüdischen Museum Berlin zum Thema »Tödliche Medizin« hat erschreckend aktuelle Bezüge

Der Psychiater Karl Bonhoeffer, Ordinarius und Direktor der Psychiatrischen Klinik der Charitè,  hatte sich bereits 1923 für die »Aufbesserung der genischen Erbwerte des Volkes« und die Unfruchtbarmachung »geistig Minderwertiger« eingesetzt. Der bekannte Pathologe Robert Rössle befürwortete das Sterilisationsgesetz zwecks »Verhütung therapeutisch hoffnungslosen Nachwuchses«. Täter der Euthanasie war auch Otmar von Verschuer. Seine Verbindungen zu seinem Schüler Josef Mengele werden ebensowenig erwähnt wie der Chirurg Ferdinand Sauerbruch, der als Gutachter des Reichsforschungsrates die Menschenexperimente Verschuers und Mengeles befürwortet hatte. Die Ikonen der deutschen Ärzteschaft vor deutschem Publikum auszublenden, vergibt eine gute aufklärerische Chance. Margret Kampmeyer verweist darauf, dass die Ausstellung vom US Holocaust Memorial Museum in Washington für amerikanisches Publikum gestaltet worden war. Nun ja, aber in Deutschland muss man den Schleier von jenen wissenschaftlichen Autoritäten ziehen, die für die NS-Verbrechen mitverantwortlich waren und nach denen noch heute Kliniken, Institute und Straßen benannt sind. Auch in der Konferenz wurden die Halbgötter in Weiß kaum erwähnt – nicht ohne Murren einiger Teilnehmer. Im Lande der Täter ist dieses Kapitel nach jahrzehntelanger Verschleppung noch immer ein offener Posten. 

Nichtsdestoweniger diskutierten die 209 Teilnehmer hochaktuelle Themen wie die Verantwortung führender wissenschaftlicher Institute und ihrer Gelehrten, so der Kaiser-Wilhelm-Institute, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Robert-Koch-Instituts, für Menschenversuche und Tötungsverbrechen in der Nazizeit oder der Zusammenhang der Zwangssterilisationen und der Euthanasiemorde mit dem planmäßigen Völkermord an den europäischen Juden und an den Sinti und Roma.

Gerhard Baader, Sascha Topp, Astrid Ley, Annette Hinz-Wessels und Gerrit Hohendorf vertieften die Erkenntnis der Ausstellung, dass die Euthanasiemorde an 300.000 bis 400.000 Kranken, Behinderten, Juden, Homosexuellen und politischen Gegnern von den Nazis von vornherein als Großversuch für den millionenfachen Mord an Juden sowie Sinti und Roma organisiert wurde. Das führende Personal der Vergasungen in Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein/Pirna wurde 1942 in die Vernichtungslager Treblinka, Sobibor und Belzec versetzt, um dort seine »Erfahrungen« anzuwenden. Ausführlich diskutiert wurden in der Konferenz aktuelle Fragen wie: Darf wissenschaftliche Neugier grenzenlos sein? Wo liegt die Grenze zwischen Fortschritt der Wissenschaft und Verbrechen? Wie wurden die NS-Medizinverbrechen »in der Nachkriegszeit« (sic) aufgearbeitet? Was ist aus den Krankenmorden für die Pflegeethik und Sterbehilfe heute zu lernen? 

Das Podium war mit kompetenten Wissenschaftlern und Ärzten besetzt wie Hans-Christof Müller-Busch, Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin Berlin, dem Staatsrechtler Wolfram Höfling, Köln, den Historikern Carola Sachse, Wien, und Hans-Walther Schmuhl, Bielefeld, dem Mediziner Detlev Ganten, Berlin, dem Strafrechtler Ulrich Sieber, Freiburg, dem Psychologen Martin Wunder, Hamburg, und anderen. 

Den Veranstaltern ist die Präsentation neuester Forschungsergebnisse zu danken. Erschreckend, was 64 Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft noch immer unerschlossen, unerforscht und ohne wissenschaftliche, politische und juristische Konsequenzen geblieben ist. Sascha Topp vom Institut der Geschichte der Medizin der Universität Gießen analysierte, wie unmittelbar nach dem Überfall auf Polen in den Preußischen Provinzen Pommern und Ostpreußen und in den annektierten Gebieten Danzig-Westpreußen und Warthegau polnische, jüdische und deutsche Patienten aus  Pflegeanstalten systematisch ermordet wurden. Die Gauleiter und SS-Führer wetteiferten um die schnellste Vernichtung der ihnen ausgelieferten Menschen. Die Anstalten wurden umgehend  in Kasernen und Lazarette für Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten umgewandelt – Ausgangsbasen für die Annexion weiterer Länder oder die Unterdrückung der nichtdeutschen Bevölkerung. Nicht weniger wichtig waren die Objekte für die Siedlungspolitik und für die Unterbringung von »Volksdeutschen«, die Himmler aus dem Baltikum, aus Bessarabien, Wolhynien und anderen Gebieten »heim ins Reich« holte. Ein Beweis mehr, wie auch der einfache Landser oder der deutsche Umsiedler  zu Nutznießern gewöhnlicher Morde werden konnten und wurden. Annette Hinz-Wessels arbeitete heraus, wie bereits in dieser Aktion Juden ermordet wurden, nicht weil sie »erbkrank« waren, sondern »rassisch minderwertig«. Nach Astrid Leys Untersuchungen wurden die Vergasungsanlagen in den psychiatrischen Anstalten unmittelbar nach der Beendigung der Mordaktion »T4« für die Ermordung zehntausender kranker, ausgemergelter, arbeitsunfähiger sowjetischer Kriegsgefangener und Kz-Häftlinge genutzt wurden. Volker Roelke, Gießen, widmete sich dem Umgang mit der Psychiatrie der Nazizeit nach 1945. Vorherrschend war (in der BRD) das Verschweigen und Leugnen. Wo es sich nicht umgehen ließ, wurde die Schuld auf einzelne Ärzte und Psychiater außerhalb der universitären Zentren geschoben. Dass es möglich war, auch nach der Nazizeit in den psychiatrischen Anstalten Tötungen fortzusetzen, wird auf die menschenverachtende Einstellung der bürgerlichen Klasse gegenüber weniger leistungsfähigen sozialen Randgruppen der Gesellschaft zurückgeführt. Wo man sich zur Feststellung einer Verantwortung durchringt, sind die Schuldigen tot oder nicht mehr belangbar. Der Filz von Tätern, Mitwissern und Profiteuren konnte jahrzehntelang die Aufarbeitung und juristische Verfolgung verhindern. 

Nicht neu, aber von der Öffentlichkeit mit Desinteresse übergangen ist die Verschleppung der Rehabilitierung und Entschädigung von Zwangssterilisierten und Euthanasieopfern (wie viele der 400.000 Zwangssterilisierten noch leben, ist unbekannt). Ein Skandal, dass der Bundestag im Jahre 2007 die Opfer formell rehabilitierte, es aber ablehnte, das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. Juli 1933 aufzuheben (das geschah allein in der Sowjetischen Besatzungszone und in Bayern). Nicht zum Lachen ist die Begründung, das Gesetz werde in der Bundesrepublik nicht angewandt. Weder eine Bundesregierung noch der Bundestag waren bisher bereit, die Opfer als Verfolgte des Naziregimes anzuerkennen. Dann wäre eine Entschädigung geregelt, aber das will das Bundesfinanzministerium nicht. Die Opfer laufen gegen eine Wand, wie Margret Hamm vom Opferverband berichtete.

Beim Thema Euthanasie und Sterbehilfe waren sich die Experten einig über hehre Grundsätze wie die Bedeutung des Nürnberger Urteils, über Artikel 1 des Grundgesetzes, über die Selbstbestimmung des Patienten und das ärztliche Ethos. Wie aber soll man sich zu dem Gesetz der Niederlande stellen, das die Tötung von Patienten mit ihrer Einwilligung zulässt, aber auch ohne  –  wenn die Patienten geistig behindert, dement, d.h. nicht mehr einwilligungsfähig sind? 1990 wurden 976 Fälle von Euthanasie ohne Einwilligung erfasst – darunter  375 Einwilligungsfähige, die man nicht mehr gefragt hat. Die Ärzte und Juristen des Podiums lehnten den niederländischen Weg ab, weil nach Öffnung der Schleusen Mißbrauch unvermeidbar ist. Allein die Journalistin Svenja Flaßpöhler mochte Sterbehilfe nicht in jedem Falle ausschliessen. Redner aus dem Auditorium forderten energisch, auf den Boden der Wirklichkeit zurückzukehren. Grundgesetz und Alltag wären ein Unterschied. Gerade der Kapitalismus zwinge die Menschen, »sich gegenseitig zu verwerten«. Die Profite der Pharmaindustrie und der Krankenhauskonzerne bewiesen, dass für eine menschenwürdige Pflege von Kranken und Behinderten genügend Geld da sein könnte.  Alarmierend ist ein Beschluss des Europäischen Parlaments, die Länder sollen »alles unternehmen, um Erbkrankheiten auszurotten«.

Wie in der Ausstellung kam auch in der Konferenz der Zusammenhang der Rassenideologie mit dem Expansions- und Ausbeutungsstreben des deutschen Imperialismus nicht zur Sprache. Die Eliminierung »unproduktiver Ballastexistenzen« und das Naziideal der Züchtung des gesunden und leistungsfähigen deutschen Menschen waren für die Bourgeoisie sehr gewinnbringende Mittel, abgesehen vom Nutzen der Arisierung.

Alles vorbei, alles Theorie? Cilly Kugelmann, Direktorin des Jüdischen Museums, hatte zu Beginn  eine erschreckende Parallele zur Gesundheitspolitik der Nazis gezogen. Wenn heute ein Philipp Mißfelder, Jung-Unioner mit Bundestagsmandat, fordern kann, betagte Kranke nicht mehr mit Hüftprothesen zu versorgen – das kann sich auf jegliche medizinische Versorgung erstrecken – steht das in einem klaren rassistischen Kontext  der bevorzugten Förderung des gesunden, leistungsfähigen, höherwertigen Menschen. Die heutige Medizin habe mit  den Nazis nichts zu tun. Aber wenn Forschung ohne Verantwortungsbewusstsein betrieben wird: wo läge dann die Grenze zwischen der Verhütung von Krankheiten und der Sehnsucht, die körperlichen und geistigen Funktionen des Menschen verbessern zu können?

Die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen stellte das Buch »Justiz und Erbgesundheit« vor, das der Weiterbildung junger Richter und Staatsanwälte dient. Zu denken gibt, was der Herausgeber Maik Wogersien erzählt: die Juristen haben sowohl in der Schule als auch im Studium von den Verbrechen der Nazis, insbesondere von deren Gerichtsbarkeit, kaum etwas gehört. Das Jüdische Museum erwägt, die Konferenzbeiträge als Buch herauszugeben. Daraus könnten Handreichungen für den Geschichts- und Ethikunterricht an den Schulen entwickelt werden. Das wäre wichtiger als die Kampagne zur »Aufklärung« der Schüler über den »Unrechtsstaat DDR«.

Ausstellung »Tödliche Medizin. Rassenwahn im Nationalsozialismus« noch bis zum 19. Juli 2009 im Jüdischen Museum Berlin

Erstveröffentlichung in »jungeWelt« am 2./3. Mai 2009
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