Nachzahlungen von Bankstern bei Cum-Ex-Geschäften und hoffentlich auch hohe Haftstrafen

Gebäude in Hamburg, in dem die M. M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien ihren Sitz hat. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 3.0, Foto: Garcia

Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Daß die Herrn der M. M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Hamburg und The Bank of New York Mellon Corporation (BNY Mellon) 60 Millionen Euro an den Fiskus im Apartheid- und Vielvölkerstaat BRD, der seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist, zurückzahlen, das ist eine Meldung wert. Mehr nicht, denn die Summe ist ein Witz im Verhältnis zu Schäden durch Cum-Ex-Geschäfte in – damit das klar ist – mindestens zweistelliger Milliardenhöhe.

Über beinahe zwei Dutzend Jahren raubten Bankster und Bankster-Gangster die BRD und alle, die in diesem Staat Steuern und Abgaben zahlen, mithilfe von Cum-Ex-Geschäften aus. Die Bankster zahlten nicht freiwillig, sondern nachdem ein Haftungsbescheid erlassen wurde.

Dazu wird von Sönke Iwersen und Volker Votsmeier in „Handelsblatt“ (18.9.2022) unter dem Titel „Cum-Ex-Skandal – Warburg Bank und BNY Mellon zahlen 60 Millionen Euro an den Fiskus zurück“ mitgeteilt, daß der „Grund … ein Fonds namens BC German Equity Special Fund, den die Warburg Tochter Warburg Invest 2009 als Kapitalanlagegesellschaft verwaltete, gewesen sei. „Die Finanzfirma Ballance um die Investmentbanker Paul Mora und Martin S. hatten den Fonds für reiche Investoren initiiert. Mora ist angeklagt und wird international gesucht. Martin S. stand vor Gericht in Bonn. Der Strafprozess endete mit einer Verurteilung, die der Bundesgerichtshof bestätigt hat.“

Richter stellten in Karlsruhe fest, daß die Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahlen strafbar waren. Kenner und Kritiker stellen fest, daß das vorher schon klar war und die Bankster und Bankster-Gangster in den Knaste gehören würden. Das Urteil ist seit ein paar Wochen rechtskräftig. Nebenbei bemerkt gilt der Lügner und Soze Olaf Scholz (SPD) nicht nur als Schuldenmachermeister, sondern auch als Bankster-Gangster. Doch Scholz sitzt noch nicht im Knast, sondern immer noch Kanzleramt.

Die Bankster, die den Dreh raushatten, handelten mächtig gewaltige Aktienpakete rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende im Kreis. Daß das zur Verwirrung führte, das darf man sich denken. Kein Wunder, daß zwei oder gar mehrere Parteien Steuerbescheinigungen erhielten und beim Finanzamt einlösen konnten.

Wenn dann einmal ein kleiner Mann oder eine kleine Frau in einem Finanzamt den Dreh durchschaute, dann wurde sie am Überwachen und Strafen gehindert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das so und nicht anders unter üblen Sozen in Hamburg gelaufen.

Nicht nur hohe Nachzahlungen müssen eingefordert und einkassiert werden, sondern die Bankster und Bankster-Gangster ins Gefängnis gesteckt werden. Gefühlt gehören Lügner und Sozen wie Scholz und Tschentscher dazu. Noch wird ermittelt.

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