Nach dem Thomas-Cook-Bankrott sollten sich geschädigte Kunden gegen die Merkel-Regierung wehren und um ihr Recht kämpfen – Stefan Keuter (AfD): „Ab sofort direkt an das BMJV wenden und Forderungen geltend machen“

Das letzte Logo von Thomas Cook am Heck von Flugzeugen. © Thomas Cook

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der Bankrott des mehr oder weniger britischen Tourismus-Konzerns Thomas Cook, bei dem auch die in der BRD angesiedelten Konzerntöchter in die Knie und also in die Insolvenz gingen, scheint in der Öffentlichkeit der Staats- und Kapitalmedien, der Mainstream- und Massenmedien fast vergessen zu sein.

Die Absicherungen der Kapitalgesellschaften durch die Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc im Falle der Pleite für Pauschalurlauber ist, so viel war vorher klar und steht jetzt fest, ein leeres Versprechen. Kunden von Cook-und-Konsorten, die glaubten, was man ihnen versprach – und daran haben die Hofberichterstatter einen großen Anteil – müssen mit erheblichen Einbußen rechnen. Die Haftungs- und Entschädigungsbeträge sind ein Witz.

Ein Witz ist auch das, was die Merkel-Regierung der Altparteien CDU, CSU und SPD versprach, die am 11. Dezember 2019 verkündete – und die Presse verbreitete, was die Politik erzählte -, und zwar dass Kunden in der BRD nicht auf den Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, sitzenbleiben sollten. Der Bund würde diese „ersetzt“.

Nun, der Schaden bei Kunden in der BRD soll um 287 Millionen Euro liegen und die Zurich Insurance plc erstattete nach vorläufigen und von uns nicht überprüften Berechnungen 17,5 Prozent, weil die verpflichtende Absicherung der Kunden auf 110 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Versicherer wären schließlich schön blöd, wenn sie mögliche Risiken nicht eingrenzend berechnen würde.

Nun teilt Stefan Keuter (AfD) per AfD-Pressemitteilung vom 1.4.2020 mit, dass „in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/17689) die AfD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen“ wollte, „auf welchem Weg die Kunden von dem Angebot der Bundesregierung, die durch die Insolvenz entstanden Schäden zu ersetzten, Gebrauch machen können. Als Antwort teilte die Bundesregierung nun mit, dass sie den Betroffenen zeitnah ein kostenfreies onlinebasiertes Verfahren auf einer Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Anmeldung und Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen werde.“

Werde? Offensichtlich lässt sich die Merkel-Regierung Zeit, viel Zeit. Keuter kritisiert das und meint, dass sich „die geschädigten Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook … nicht länger von der Bundesregierung hinhalten lassen“ sollten, sondern sich „stattdessen … ab sofort direkt an das BMJV wenden und ihre Forderungen geltend machen“ sollten. „Voraussetzung ist, dass die Kunden ihre Forderungen gegenüber der Zurich-Versicherung bereits geltend gemacht, beim Insolvenzverwalter angemeldet und gegenüber dem BMJV, im Gegenzug zu den Ausgleichszahlungen, die Abtretung der Ansprüche erklärt haben.“

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