„Lechts und rinks“ kann man verwechseln, aber nicht verbieten

Ein Richtungspfeill als Zuordnungsbeschreibung. Quelle: Pixabay, BU: Ole Bolle

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wie dichtete Ernst Jandl unter „Lichtung“ so schön:

„manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein illtum“

Daß der Autor dieser Zeilen von Zuordnungsbeschreibungen wie links und rechts in der Politik nicht shält, das ist wohl wahr. Wahr ist auch, daß es Rote Hilfe e.V. gibt. Nach Selbstauskunft auf der Heimatseite https://www.rote-hilfe.de im Weltnetz unter „Über uns“ heißt es, daß die Rote Hilfei „eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt“ sei. „Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks oder wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.“

In einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 1.11.2023 heißt es unter dem Betreff „Jan Wenzel Schmidt: Terrorunterstützer „Rote Hilfe“ endlich verbieten“: „Der Verein unterstützt Straf- und Gewalttäter in Rechtsangelegenheiten, etwa durch die Bereitstellung von Anwälten oder die Übernahme von Gerichtskosten. Wie die Bundesregierung jetzt bestätigte, stellte die ‚Rote Hilfe‘ auch ein Konto für Unterstützer des Hamas-Terrors gegen Israel bereit. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (Arbeitsnummer 10/211): ‚Es ist bekannt, dass sich die RH [‚Rote Hilfe‘] an den Solidaritätskampagnen für zwei Angehörige von ‚Samidoun‘ beteiligte, indem sie ein Spendenkonto zur Verfügung stellte. Am 11. Oktober 2023 hat sie diese Unterstützung, nach eigenen Angaben, in einem Fall wieder eingestellt.‘ Bei ‚Samidoun‘ handelt es sich um eine Vorfeldorganisation der palästinensischen Terrororganisation Hamas, deren Verbot Bundeskanzler Olaf Scholz am 12. Oktober 2023 angekündigt hat. Zuvor hatten ‚Samidoun‘-Mitglieder die Massaker der Hamas mit 1.400 Toten und 220 entführten Israelis mit dem Verteilen von Süßigkeiten auf den Straßen von Berlin-Neukölln gefeiert.“

Anschließend wird Jan Wenzel Schmidt wie folgt zitiert: „Seit vielen Jahren unterstützt die Rote Hilfe linke Gewalttäter vor Gericht, zuletzt auch die verurteilte Linksextremistin Lina E. Voraussetzung für die Geldflüsse ist, dass die Angeklagten sich nicht von ihren Taten distanzieren. Nun haben wir schwarz auf weiß, dass die Rote Hilfe sogar Konten für die Helfershelfer des Hamas-Terrors in Deutschland bereitstellt. Unsere Demokratie darf nicht länger tatenlos zusehen, wenn linksextreme Netzwerke Gewalttäter, Terroristen und Mörder bei ihren Taten unterstützen. Ein Verbot der Roten Hilfe ist daher längst überfällig.“

Daß es bei den Mitgliedern des eingettagenen Vereins immer und wieder einen sTreit gibt, das wissen Kenner und Kritiker. Darüber wurde auch im WELTEXPRESS unter der Überschrift „Solidarität mit palästinensischem Volk? Linker Verein ‚Rote Hilfe‘ gerät in Streit“ von Susan Bonath berichtet.

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