Berlin, Deutschland (Weltexpress). Es gilt, was galt. Im Falle eines Falles ist es die Pflicht auch der deutschen Soldaten, das Volk und die Freiheit zu verteidigen, wie es im Grundgesetz steht.
Es gilt, das Volk und die Freiheit gegen alle Widerstände zu verteidigen, vor allem gegen die von Politikern und Polizisten, die ihre Befehle von Mitgliedern der Einheitsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, CSU und Die Linke, welche im Apartheidstaat Bundesrepublik Deutschland die häßliche Fratze des Totalitarismus zeigen, sobald sich diese gegen das Grundgesetz richten, vor allem gegen die Artikel 1 bis 3.
Diese dürfen von niemanden angegriffen werden. Jeder Deutsche hat das Recht, Widerstand zu leisten und insbesondere diese Artikel des Grundgesetzes zu verteidigen. In Der Bundesrepublik Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Absatz 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Absatz 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Deutsche Soldaten, steht an der Seite des Volkes, nicht unter der Knute von Volksverrätern!
Mit anderen Worten: Soldaten, zu den Waffen, um Volk, Freiheit und Grundgesetz zu verteidigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist!
Anmerkungen:
Siehe zu Thema auch das Zitat des Tages: „Es gilt immer der Grundsatz: In dubio pro liberate.“ (Hans-Jürgen Papier) und den Kommentar: Mit Willy Brandt „auf die Barrikaden“. Widerstand! Volksaufstand! von Jim Panse.