Kommentar: „Einer geht noch, einer geht noch rein…“ – Florian Warweg will, kann und darf in der Bundespressekonferenz in Berlin wieder Fragen stellen

Presse beziehungsweise Papier-Zeitungen. Quelle: Pixabay, Foto: moritz320

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Florian Warweg war als Journalist für „RT“ tätig und ist es für „Nachdenkseiten“. Als „Chef vom Dienst“ n ahm er für „RT DE“ bis 2021 regelmßig an der Bundespressekonferenz (BPK) teil. Damals tat er das, weil er Mitglied im Verein der Ausländischen Presse war.

Dann wollte Warweg Mitglied im Verein der Bundespressekonferenz werden und wurde wie macher Journalist vor ihm, darunter Stefan Pribnow vom WELTEXPRESS, abgewiesen. Keine Frage, daß es einerseits Besseres im Leben eines Journalisten, als seine Zeit mit einer Bundespressekonferenz zu vergeuden. Andererseits gilt, daß derjenige, der unbedingt will und kann, das dürfen muß, auch gegen den Willen von Mitgliedern, die ihn nicht wollen. Davon, daß Gesinnungsprüfungen abgelegt werden müssen, steht in der Satzung dieses Vereinsmeier nichts. Warweg klagte und bekam von Richtern des Berliner Landgerichts das Recht, Zugang zur Bundespressekonferenz zu erhalten, allerdings müßten die Vereinsmeier ihn nicht aufnehmen.

Über den widerlichen wie wahren Fall von Gesinnungsjournalismus im Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat BRD berichte „RT DE“ (30.7.2023). Unter der Überschrift „Gericht: BPK muss Florian Warweg Zugang gewähren“ wird darauf hingewiesen, daß sich die Richter bei ihrer „Entscheidung auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der auch die Pressefreiheit schützt“ beriefen. „Bei den Pressekonferenzen des Vereins handle es sich um ‚eine ständige, regelmäßige Einrichtung‘. Die Bundesregierung nutze den Verein ‚und die von ihm zur Verfügung gestellte Örtlichkeit, um die ihnen obliegende Öffentlichkeitsarbeit‘ mit den Veranstaltungen durchzuführen.“

Florian Warweg nahm auch Stellung. Er zwitscherte auf „Twitter“ (30.7.2023): „Kernaussage des Urteils: Mir steht gleicher Zugang zu den Veranstaltungen & Angeboten der #BPK zu wie den Mitgliedern. D.h. ich habe volles Teilnahme- und Fragerecht, kann aber nicht an den BPK-Mitgliedsversammlungen teilnehmen & auch nicht Vorsitzender der BPK werden. Heißt im Umkehrschluss aber auch, ich kann an der BPK teilnehmen ohne dafür Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Insgesamt ist das Urteil eine fette Klatsche für die von der BPK und ihrer Anwaltskanzlei vorgebrachten ‚Argumente‘. Im Urteil heißt es dazu u.a.: ‚völlig pauschal vorgetragen‘, ‚keinerlei substantiierten Vortrag…‘ Eines der vorgebrachten Argumente gegen meine Mitgliedschaft bei der BPK war doch tatsächlich, ich hätte mich auf Twitter 1x über @ABaerbock lustig gemacht. Doch selbst dieser Vorwurf wurde nicht weiter ’substantiiert‘.“

Keine Frage: Florian Warweg wird mit seinen Fragen die BPK breichern.

Da sich Stefan Pribnow über GröVaZ und andere Üble aus der üblichen Polit-Grotte mit ihrer Presse-Gosse lustig macht, wann und wo er will, wird er von den Wachhunden der Witzfiguren wohl bei der BPK auch für lau nicht reingelassen.

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