Klüngel essen im Kanzleramt in Berlin? Mehr als nur ein Geschmäckle? – Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Verfassungsrichtern bei Blauen!

Kanzleramt in Berlin.
Das Kanzleramt in Berlin. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Nein, es geht nicht um Klüngel und Korruption im Allgemeinen, auch nicht um den, der laut Oppositionellen gemeinhin im Hochbunker am Park laufe, sondern möglicherweise um ein Essen von Klüngel im Kanzleramt, ein Abendessen von Bundeskanzlerin und Bundesrichtern im Besonderen. Gab es womöglich Rievkooche mit Mus, Apfelmus oder Pflaumenmus, also Klüngel, den man essen kann und der laut Kölnern so kölsch sei wie der andere Klüngel mitsamt Klamauk und Karneval?

Wir wissen das nicht, noch nicht, aber koscher solle das Mahl mit Murksel, so wird Merkel von Kennern und Kritikern auch genannt, nicht gewesen sein. Das wird nämlich behauptet, aber nicht von Christen der Parteien CDU und CSU oder Sozen der Parteien SPD und die Linke, auch nicht von Besserverdienenden der FDP oder Bündnisgrünen der Bündnis 90/Die Grünen genannten Partei, die auch Olivgrüne genannt werden, sondern von Blauen, von Mitgliedern und Mandatsträgern der AfD, sogar vom Bundesvorstand.

In einer Pressemitteilung der Geschäftsstelle der AfD vom 9.7.2021, die mit dem Betreff „Stephan Brandner: Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Verfassungsrichtern darf es nicht geben – vor allem nicht in diesem Fall“ versehen ist, heißt es: „Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am 30. Juni 2021 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt empfangen. Zur Delegation gehörte u.a. auch die Vorsitzende des Zweiten Senats. Bei diesem sind aktuell unter anderem zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung anhängig. Über beide Klagen soll am 21. Juli 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt werden.“

So weit, so gut oder schlecht, aber richtig und wichtig zu wissen. Für Kenner und Kritiker sowie kluge Köpfe ergibt sich daraus die Formulierung von Sätzen wie diesen: „Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats und wohl auch weitere Richter desselben drei Wochen vor dieser mündlichen Verhandlung mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können.“

Ein Ringelpietz mit Anfassen oder gar eine Armenspeisung (siehe oben: Rievkooche) wird Angie, wie Merkel auch noch genannt wird, mit den Richtern nicht veranstaltet haben. Nebenbei bemerkt: Wie selten dämlich müssen Richter sein, die sich von Beteiligten an einem Rechtsstreit einladen lassen. Ein paar Stunden Larifari aus Langeweile wollen wir wie auch Zeugungsfestspiele ausschließen. Bei diesem Dinner stellt sich deswegen die Frage: Weswegen?

Dass das Misstrauen bei Murksel und Richtern groß ist, das ist verständlich und so wundert es wenig, daß der AfD-Bundesvorstand die Unbefangenheit verneint. Deswegen hat er „durch seinen Prozessbevollmächtigten … heute einen Befangenheitsantrag gestellt“, zu dem Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, erklärt: „Wenn sich Verfassungsrichter drei Wochen vor einer entscheidenden mündlichen Verhandlung von Verfahrensbeteiligten einladen lassen, dann weckt dies gravierende Zweifel an deren Unparteilichkeit. In einem Prozess gegen Verfassungsorgane gilt dies ganz besonders. Denn in verfassungsrechtlichen Verfahren gilt bezüglich der Unparteilichkeit der Richter ein besonders strenger Maßstab, weil ja das Bundesverfassungsgericht abschließend und ohne Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen könnte, entscheidet.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssten diesen Maßstab eigentlich kennen. Dass sie sich trotzdem von der Kanzlerin haben einladen lassen, lässt die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit nicht gerade geringer werden – im Gegenteil. Zumal auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, ein langjähriger politischer Weggefährte Merkels ist. Genau deshalb haben wir heute einen Befangenheitsantrag gestellt. Denn gerade in einem Prozess, in dem es darum geht, ob die Kanzlerin die ihr als Verfassungsorgan obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat, indem sie öffentlich und bei einem Staatsbesuch in Südafrika forderte, die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens rückgängig zu machen, darf es keine Befürchtungen geben, dass die zuständigen Richter womöglich voreingenommen sein könnten. Andernfalls würde das Vertrauen in unsere Verfassungsorgane gleich doppelt Schaden nehmen.“

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