Klage in Karlsruhe gegen den Nachtragshaushalt von Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden von SPD, B90G und FDP erfolgreich – Richter bestätigen Auffassung von Blauen und Christen von AfD, CDU und CSU

Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß die Entscheidung von Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe , die den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 von Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden von SPD, B90G und FDP für verfassungswidrig erklärten, im Wesentlichen auf eine Forderung von Blauen der AfD zurückgeht und nicht auf Christen von CDU und CSU, das wird von Mitgliedern und Wählern der AfD deutlich gemacht. Die Forderung von Mitgliedern der AfD war, daß der Übertrag von 60 ungenutzten sogenannten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds, der vormals als Energie- und Klimafonds bezeichnet wurde, für nichtig erklärt wird. Christen von CDU und CSU sprangen zwar nicht auf den Zug der AfD auf, starteten aber ihren eigenen. Sie bekamen Recht und somit auch die Blauen.

Peter Boehringer wird als haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.11.2023 dazu wie folgt zitiert: „Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.

Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.

Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“

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