Im Apartheidstaat Sachsen gilt der 2-G-Totalitarismus – Überwachen und Strafen

Mann mit Knüppel als Statue in Rom. Quelle: Pixabay, Foto: Serghei Topor

Dresden, Deutschland (Weltexpress). Im Apartheidsstaat Sachsen gilt der 2-G-Totalitarismus. Es gab Zeiten, da hieß es: „Kein Zutritt für Juden.“ Jetzt heißt es im Apartheidsstaat Sachsen: „Kein Zutritt für Ungeimpfte.“

Die Gespritzten, also die Dummdeutschen, die sich mit experimentellen gentechnischen Stoffen weniger Pharmakonzerne spritzen lassen, obwohl diese erstens nicht wirken wie versprochen und zweitens die Liste der Nebenwirkungen immer länger wird wie auch die Liste der Totgespritzten, bekommen im Apartheidstaat Sachsen Privilegien. Diese werden von der Kretschmer-Günther-Dulig-Regierung gewährt. Menschen- und Freiheitsrechte, Grund- und Bürgerrechte werden Deutschen, die nicht gehorsam sind, von diesem Polit-Pack mit Füßen getreten.

Wer sich nicht an die auch als 2-G-Faschismus bezeichneten Befehle der Regenten hält, der wird bestraft.

Unter dem Titel „Kontrollen gegen CoronaSachsen greift durch: 500 Euro Bußgeld für 2G-Regel-Sünder“ wird in „Leipziger Volkszeitung“ (9.11.2021) darüber informiert, daß die Regenten des Apartheidsstaates Sachsen, der in diesem Lücken- und Lückenmedium gewitzigt „Freistaat Sachsen“ genannt wird, „Großstädte und Landkreise per Erlaß dazu verpflichtet“ habe, „die Einhaltung der“ in Coronalügner-Manier „Corona-Schutzmaßnahmen“ behaupteten Befehle zu überwachen. Dazu geht wie einst im Apartheidsstaat Sachsen eine Art SA durch die Straßen, die erstens verlogen „Kontrollteams“ genannt wird und zweitens mit Bereitschaftspolizisten „verstärkt“ werde.

Polizisten und SA liefen auch im Deutschen Reiche einige Jahre gemeinsam durch die Straßen.

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