Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Gartenschere. Quelle: Pixabay, Foto: Janos Perian

Berlin, Deutschland (Weltexpress). In den Berichten und Erinnerungen in den Medien zum 6. Februar, dem „Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung“, fällt auf, daß zwar einige Länder genannt werden, wo dies geschieht, der ISLAM jedoch überhaupt nicht erwähnt wird. Da merkt man die Absicht und ist verstimmt.

Der renommierte Islamwissenschaftler Prof. em. Dr. Tilman Nagel von der Universität Göttingen hat in einem Presseartikel seine grundsätzliche Kritik am Islam in einem Satz zusammengefasst: „Aus dem islamischen Schrifttum resultiert eine schroffe Abwertung nichtislamischer Zivilisation.“ Das will natürlich die deutsche Politik nicht wahrhaben, denn es kann ja nicht sein, was nicht sein darf. Und da will ich der Politik gerne Nachhilfe gewähren.

Im „Klassischen Handbuch des heiligen islamischen Rechts“, das die Lehren der bis heute verbindlichen 4 Rechtsschulen des Islam zusammenfaßt, kann man folgendes lesen: „Die Beschneidung ist verpflichtend für Männer und Frauen. Für Männer besteht sie darin, die Vorhaut des Penis zu entfernen und bei den Frauen die Vorhaut der Klitoris, nicht diese selbst, wie einige fälschlicherweise behaupten. Die Schule der Hanbaliten hält die Beschneidung der Frauen nicht für verpflichtend, jedoch traditionsgemäß. Die Schule der Hanafiten betrachtet die Beschneidung als bloße Höflichkeitshandlung gegenüber dem Ehemann“ (e4.3,S. 59).

Das Handbuch wurde offiziell von der höchsten Autorität des sunnitischen Islam, der Al-Azhar Universität in Kairo am 11.2.1991 bestätigt. Da muß man sich nicht wundern, daß die Beschneidung der Frauen zum Islam gehört, ganz gleich, ob sie nun praktiziert wird oder nicht. Nach Berichten der Medien kommt sie auch in Deutschland vor. Einige Mädchen werden dafür sogar in die Herkunftsländer der zugewanderten Muslime geschickt.

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