Flüchtlingsbürgen wollen nicht bezahlen – Wer bleibt auf Millionen-Schulden sitzen?

Kasse machen.
Kasse machen. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Bundesagentur für Arbeit soll bundesweit 2500 Bescheide registriert haben, mit denen sogenannte Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden. Doch die Flüchtlingsbürgen wollen nicht bezahlen.

Verwandte und Bekannte sowie Unbekannte bürgten seit 2013 für Einwanderungswillige, um diese in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu holen. Doch die Bürger waren offenbar Betrüger. Laut „Kronen-Zeitung (22.11.2018) „können viele ihre Bürgschaft nicht zahlen. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit hat offene Forderungen in Millionenhöhe.“ Können nicht bezahlen oder wollen nicht bezahlen?

Weiter heißt es: „Zwar ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung eindeutig formuliert, juristisch ist aber umstritten, ob die Ausländerbehörden ausreichend geprüft haben, ob die Bürgen auch zahlungskräftig genug sind. In Bonn haben bereits zwei Bürgen erfolgreich gegen das Jobcenter vor dem Verwaltungsgericht geklagt.“

Zu befürchten steht, dass auf die Jobcenter eine neue Klagewelle zukommt. Vermutet wird von Kritikern, dass das vorher klar war, also dass die Bürger in dem Wissen oder der Hoffnung, nicht nur nicht belangt werden, sondern nicht belangt werden zu können, handelten und die Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

Die Fragen, warum die Jobcenter offene Rechnungen in Millionenhöhe haben, diese Forderungen aber nicht eintreiben, beschäftigt immer mehr brave und Steuern zahlende Bürger in der BRD. Viele fragen sich, wer wen hinters Lichte geführt hat.

Marcel Leubecher informiert unter der Überschrift „Flüchtlingsbürgen schulden Arbeitsagentur Millionen“ in der „Welt“ (22.11.2018) darüber, dass „sich die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber den Flüchtlingsbürgen auf mindestens 21 Millionen Euro. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor. Diese Summe sei aber nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge: Darin nicht seien die Beträge der 105 kommunalen Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern, nicht enthalten. „Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse über den Umfang der Erstattungsforderungen vor“, heiße es in der Antwort.“

Die „Frankfurter Rundschau“ (21.11.2018) unterrichtet ihre Leser darüber, dass „nach Auskunft des Arbeitsministeriums inzwischen rund 670.000 Euro beglichen“ worden sein sollen. Gegenüber der Zahl von „mindestens 21 Millionen Euro“ ist das ein Witz.

Ferner heißt es in der „Frankfurter Rundschau“: „In der Antwort heißt es weiter: ‚Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.‘ Das Ministerium hatte in einem internen Schriftverkehr zuvor auf noch ausstehende rechtliche Klärungen verwiesen.“

Da diese Klagen von den laut Kritikern „verlogenen Flüchtlingsbürgen“, die „betrügen“ gewonnen wurden, scheint jetzt Schicht im Schacht. Wer bleibt auf Millionen-Schulden sitzen? Die Antwort ist einfach und kann sich jeder Leser denken.

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