Endlich Freiheit für Schottland – Regierungschefin Nicola Sturgeon fordert in Edinburgh ein neues Referendum für die Unabhängigkeit vom VK

Ein Blick ins leere (Regional-)Parlament der Schotten in Edinburgh. Quelle: Pixabay, Foto: Waldo Miguez

Edinburgh, Schottland, UK (Weltexpress). Noch immer gehört Schottland zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (VK). Ein erstes Referendum über die Freiheit, Unabhängigkeit, Souveränität Schottlands fand am 18. September 2014 statt. Damals stimmte eine knappe Mehrheit für den Verbleib im VK. Doch die Bedingungen für die Abstimmung wurden in London diktiert. Hunderttausende Schotten, die außerhalb Schottlands ihren Wohnsitz hatten und in englischen Fabriken und Firmen arbeiteten, durften nicht wählen. Die Engländer in Schottland aber durfte das. Fair play war das nicht sondern fies und hundsgemein. So sind sie, die Engländer.

Doch die Schotten sind auch wie sie sind und die können Stur- und Dickköpfe sein. Als sich die Mehrheit im VK für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) entschied, beschloss die schottische Regierung am 25. Juni 2016 als Antwort auf den Brexit ein erneutes Referendum für die Unabhängigkeit vorzubereiten.

Heute erklärte Nicola Sturgeon als schottische Regierungschefin im Regionalparlament in Edinburgh laut „Spiegel-Online“ (24.4.2019), dass es „eine Wahl zwischen dem Brexit und ‚einer Zukunft für Schottland als unabhängige europäische Nation'“ geben werde.

Laut „Frankfurter Allgemeine“ (24.4.2019) soll Sturgeon argumentiert haben, dass „ein Austritt Schottlands zusammen mit den Briten … die wirtschaftliche Entwicklung des Landes“ gefährden würde. „Wir drohen ins Abseits gedrängt zu werden, an den Rand innerhalb eines Vereinigten Königreichs, das selbst zunehmend auf der internationalen Bühne am Rand steht.“

Theresa May meint als Premierministerin in London eine Abstimmung erlauben zu müssen. Das sei ihr Recht. Mehrfach erklärte May, dass sie das nicht tun werde.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Nicht nur den Schotten, auch den Korsen, Katalanen und Kurden muss dieses Recht gewährt werden.

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