
Berlin, BRD (Weltexpress). Die 2018 offiziell eingeweihte Krim-Brücke, auch als Kertsch-Brücke bezeichnet, weil die zwei Brücken für Straßen- und Schienenverkehr die Straße von Kertsch überquert, bleibt und sie bleibt russisch wie die Krim.
Das nach Seerechtskonvention der Vereinten Nationen eingesetzte Schiedsgericht unter Verwaltung des Ständigen Schiedshofes in Den Haag verkündete am Montag, den 15.6.2026, das endgültige Urteil. Die fünf Richter aus dem VK, den VMS, der RF, der Republik Algerien und der Republik Korea urteilten einstimmig.
In der Pressemitteilung des Außenministeriums in Moskau heißt es, daß die Forderung Kiews zurückgewiesen wurde, die Erklärung der Souveränität der Russischen Föderation (RF) über das gesamte Asowsche Meer infolge des Beitritts der Regionen Donbass, Saporoschje und Cherson zur RF als Verstoß gegen das Völkerrecht in Form einer „Verschärfung des Streits“ zu qualifizieren. Nichts in der Entscheidung hindere die RF daran, ihre Souveränität, ihre Hoheitsrechte und ihre Gerichtsbarkeit in den Meeresgebieten auszuüben, die an die Halbinsel Krimh, das Asowsche Meer und die Asow-Kertsch-Gewässer angrenzen.
Die Forderung der Ukraine, die Krim-Brücken zu demontieren, wurde ebenfalls zurückgewiesen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung: „Schon die bloße Äußerung dieser von vornherein unerfüllbaren Forderung hat das unmenschliche Wesen des Kiewer Regimes offenbart, das bis heute bestrebt ist, die Krimbewohner für ihre Entscheidung zugunsten Russlands zu ‚bestrafen‘. Die Behauptungen der ukrainischen Seite, die Krimbrücke behindere angeblich die Schifffahrt in den genannten Gewässern, wurden als unbegründet zurückgewiesen.“
Daß „die von der RF eingeführte vorübergehende Beschränkung der Durchfahrt ausländischer Staatsschiffe und Kriegsschiffe in bestimmte Gebiete des Schwarzen Meeres von April bis Oktober 2021 als vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen stehend und gerechtfertigt anerkannt“ wurde, das wird angemerkt.
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