Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die berufenen Verfassungsorgane sollten dringend die Frage prüfen, ob und gegebenenfalls wann der Gemeinsame Ausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages, Vertretern des Bundesrates und der Bundesregierung wegen der absehbaren, pandemischen Ausdehnung der Corona-Infektionen einberufen werden soll, um der in der Bevölkerung ansteigenden Sorgen entsprechen zu können.
Die Tätigkeit des Gemeinsamen Ausschusses in der Zeit des Kalten Krieges und damit im Rahmen der Wintex/Cimex-Übungen hat nachdrücklich unter Beweis gestellt, wie man sich auf gesamtstaatlicher Ebene mit dem Auftreten vergleichbarer Seuchen beschäftigen und Vorkehrungen administrativer Art treffen konnte. Die seinerzeit behandelten Planungen waren auf Entwicklungen abgestellt, wie sie in einer breiten Öffentlichkeit mit dem Ursprung dieser seuchenhaften Entwicklung in der Nähe von Wuhan/China heute verbunden sein könnten.
Bisher hat der Bundesgesundheitsminister, Herr Jens Spahn, in der Reaktion auf die Entwicklung, die in China ihren Ursprung genommen hatte, sachgerechtes und entschlossenes Handeln erkennen lassen. Die exekutive Erfahrungen aus der Zeit des Kalten Krieges war in hohem Maße sachgerecht und sollte bei den berechtigten Sorgen in der Bevölkerung in staatliches Handeln einbezogen werden.