Ein Plagiat ist ein Plagiat – Alice Weidel (AfD) behält ihren Doktortitel

Alice Weidel, Wahlabend Sachsen, 1.9.2019. Foto: Sandro Halank, CC BY-SA 4.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Hofschranzen der Hauptabflußmedien berichteten mit klammheimlicher Freude, wie anzunehmen ist, daß es gegen Alice Weidel einen Plagiatsvorwurf gebe und an der Universität Bayreuth die Doktorarbeit der Vorsitzendenden der AfD aus dem Jahr 2011 überprüft werde. Nicht näher bezeichnete „Plagiatssucher“ sollen ein „Gutachten vorgelegt“ haben.

Für die Agitprop von Personen in Staat und Kaital, Politik (Einheitsparteien) und Presse (Hauptabflußmedien) war das ein derart großes Thema, daß darüber in den Hauptbereichen der Medien und in Nachrichten berichtet wurde. Daß Frau Dr. Weidel nach der Plalgiatsprüfung ihren Doktortitel lbehält, das wird von den meisten Lohnarbeitern der Lücken- und Lügenmedien entweder an den Rand oder gleich ganz unter den Teppich gekehrt.

Ein Beispiel ist die Redaktion der „Tagesschau“ im Staats-TV „ARD“. Die schlechte Nachricht brachte es sogar in die Hauptsendung, die gute nicht. Keine Information. Null. Auslöser in den Hauptabflußmedien war ein Beitrag von Roland Preuß in der „Süddeutshcen Zeitung“ vom 15.12.2023. Prompt wurde in der „ARD-Tagesschau“ berichtet. Der Hinweis im WELTEXPRESS und weiteren Medien am 25.1.2024, daß für nicht näher bezeichnete Verantwortliche einer Kommission für wissenschaftliche Integrität an der Universität Bayreuth keine „hinreichenden“ Hinweise für eine weitere Prüfung vorliegen würden wurde nicht aufgehoben. Die „vereinzelten Zitierfehler“, die in der Doktorarbeit seien, würden „in Umfang und Bedeutung “ nicht ausreichen. Teile von Texten anderer Autoren sollen zwar 1:1 übernommen worden sein, ohne daß diese kenntlich gemacht wurden, doch das würde nicht reichen, um den damit erlangten Doktortitel entziehen zu können.

Behauptet wird, daß die betroffenen Passagen vom Umfang her zu gering und Basisbanalitäten der Volkswirtschaftslehre sowie Faktenbeschreibungen beinhalten würden.

Kenner und Kritiker vertreten den Standpunkt, daß die Anmaßung fremder geistiger Leistung ein Plagiat und also geklaut geklaut ist. Wer nicht weiß, was aus der eigenen Feder stammt und was aus fremden Federn, der ist entweder dumm oder ein Dieb, also böse. Daß das auf ungezählte Möchtegern- und Gernegroß-Doktoren zutrifft, das versteht sich in dieser Welt der Ware und des Spektaktels von selbst.

Behauptet wird, daß die Mitglieder der Kommission keine Hinweise für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten hätten finden können, so daß keine weitere Prüfung der Doktorarbeit erfolge. Wie immer man zur Aneignung fremden geistiger Leistungen unter eigenem Namen stehen mag, gemeldet werden hätte es müssen.

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