Hannover, Deutschland (Weltexpress). Erst gewinn die Auswahl der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA gegen eine der SSV Jahn Regensburg
GmbH & Co. KGaA, dann Martin Kind vor Richter am Landgericht Hannover.
Für die Kaitalgesellschaft aus Hannover schoß Steve Breitkreuz das Eigentor des Tages in der 2. Liga der Männerfußballer in der BRD.
Ein Eigentor schossen wohl auch die Mitglieder des Vorstands des Hannover 96 e.V., jedenfalls stellten die Richter, daß die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH vom 27.7.2022 gegen die Satzung der Hannover 96 Management GmbH verstoßen habe und die Abberufen nicht wirksam sei.
In einer Pressemitteilunge der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA vom 16.8.2022 mit dem Titel „Eindeutige Entscheidung des Landgerichts Hannover“ heißt es: „Darüber hinaus wies das Landgericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass im vorliegenden Fall das Gesellschaftsrecht höher einzuordnen ist als das Verbandsrecht und somit auch 50+1-Fragen im Gesamtkontext des Rechtsstreits keine Rolle spielen.
Martin Kind wird zur Entscheidung des Landgerichts Hannover wie folgt zitiert: „Das Urteil ist im Sinne der Mitglieder des Hannover 96 e.V. und im Sinne des Profiunternehmens Hannover 96 zu begrüßen. Wir bedauern insbesondere das unnötige und nicht zu Ende gedachte Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannover 96 e.V. Es stellt sich die Frage, ob ein Vorstand, der den Verein durch seine von Willkür geprägte Handlungsweise in große Gefahr gebracht hat, den Hannover 96 e.V. noch vertreten kann. Wir hoffen, dass wir auf Grundlage dieser klaren und sachlichen Entscheidung des Gerichts Hannover 96 im Zwei-Säulen-Modell erfolgreich weiterentwickeln können.“