Die Raubkunst der Regierung – Kaum Rückgabe, kein Restituionsgesetz, lahme Limbach-Kommission

US-Amerikanische GIs transportieren im Mai 1945 Gemälde aus dem Raubkunstdepot in Schloss Neuschwanstein. -Foto: Jüdisches Museum Berlin / Copyright: National Archives, Washington

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der letzte Großkrieg ist lange her, so lange, dass sich nur noch ganz wenige erinnern können (und wollen). Das mit dem Erinnern muss auch sein, vor allem dann, wenn es um Raubkunst geht. Erinnert werden muss die Merkel-Regierung daran, dass eine andere Regierung am 3. Dezember 1998  die Washington Principles (Washingtoner Erklärung) unterzeichnete, die genau genommen den Titel „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde“ trägt.

Richtig, rechtlich bindend ist das nicht, die Missetaten sind längst verjährt, aber in gewisser Weise ist das eine Selbstverpflichtung, der eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 sowie einer „Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung“ folgte.

Offensichtlich fehlte nicht nur ein Zeitplan, sondern auch die Kontrolle der Verantwortlichen und deren Bestrafung bei dessen Missachtung, denn noch immer sollen sich laut „Spiegel-Online“ (10.1.2019) „2500 Werke in den Beständen der Regierung, die vermutlich vor 1945 gestohlen wurden“ befinden. 73 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges und 20 Jahre nach der Übereinkunft von Washington sind eine lange Zeit, möchte man meinen.

Simone Barrientos, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag teilt dazu per Pressemitteilung vom 10.1.2019 mit, dass „eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke“ ergeben habe, dass „die Beratende Kommission, besser bekannt als Limbach-Kommission, sage und schreibe 15 Empfehlungen für eine Einigung in strittigen Fällen abgegeben“ habe, „also lediglich eine pro Jahr“.

Dass sie „genauso oft … angerufen“ wurde, das darf nicht als Entschuldigung gewertet werden. Barrientos hält dies für „beschämend“ und teilt mit: „Internationale Vertreter von Opferverbänden wie Dr. Agnes Peresztegi von der Commission for Art Recovery (CAR) beklagen seit Langem die schleppende Umsetzung der in Washington vereinbarten ‚gerechten und fairen Lösungen.“

Schläft die Limbach-Kommission oder was ist da los? Ob „Änderung, nach der berechtigte Antragsteller gegenüber bundesgeförderten Einrichtungen auch einseitig die Kommission anrufen können, eine Erhöhung der Fallzahlen mit sich bringt“ das bleibe abzuwartet wie auch auf „die für 2020 angekündigte mehrsprachige Datenbank zur Provenienzforschung am Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste“ immer noch gewartet werden müsse.

Mittlerweile scheint auch laut Barrientos „die Gefahr“ zu bestehen, „dass das Thema ‚koloniales Erbe und Restitution kolonialer Raubkunst‘ das Thema ‚jüdische Raubkunst‘“ überlagere.

Andererseits würde ohne jede gesetzliche Grundlage und parlamentarische Kontrolle Millionenwerte herausgeben und möglicherweise an die Falschen. Was nach wie vor fehlt ist ein richtiges Restitutionsgesetz. Ein solches Restituionsgesetz fehlt im übrigen in allen 44 Teilnehmerstaaten der Washingtoner Empfehlungen

Dass umgekehrt auch noch jede Menge Kunst zurück in deutsche Hände und Lande kehren müsste, das darf darüber hinaus nicht vergessen werden.

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