Schuldenmacher scheitern vor Gericht – Die Bouffier-Al-Warzir-Regierung in Wiesbaden verliert vor Richtern des Staatsgerichtshofes in Hessen

Ministerpräsiden Volker Bouffier (CDU) und seine Minister. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 3.0, Foto: Martin Kraft

Wiesbaden, Deutschland (Weltexpress). Daß das sogenannte Sondervermögen, mit der Bouffier-Al-Warzir-Regierung, die aus Mitgliedern von CDU und Bündnis 90/Die Grünen besteht, in Wiesbaden ihre milliardenschweren sogenannten Corona-Hilfen für die selbstverschuldete Wirtschaftskrise finanziert, verfassungswidrig ist, das wurde im WELTEXPRESS längst berichtet.

Heute haben Richter des Hessischen Staatsgerichtshofes in Wiesbaden dies so und nicht anders in einem Urteil festgestellt. Das Sondervermögen verstößt nach Auffassung der obersten Richter dieses Bundesstaates der BRD gegen das Budgetrecht der Abgeordneten des Hessischen Landtages. Geklagt hatten im November 2020 Mitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, im März 2021 ebenso Mitglieder der AfD-Fraktion.

Alice Weidel (AfD) wird in einer Pressemitteilung der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 27.10.2021 zum Thema wie folgt zitiert: „Das kreditfinanzierte Sondervermögen, das die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Sommer 2021 in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen haben, kam nur deshalb zustande, weil zuvor die Abstimmungsregeln geändert wurden: statt einer Zwei-Drittel-Mehrheit genügte eine einfache. Jetzt stellt sich heraus, dass man sich diesen Trick zur Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse hätte sparen können. Denn mit dem verabschiedeten Sondervermögen wurde faktisch ein Schattenhaushalt verabschiedet, der offenbar verfassungswidrig ist. Dies dürfte in anderen Bundesländern, die ebenso verfahren sind, nicht anders sein.

Dies zeigt einmal mehr, dass der Weg, den Bund und Länder zur Abfederung der immensen wirtschaftlichen Schäden eingeschlagen haben, die sie durch die eigene Corona-Politik erst verursacht haben, von Anfang an ein Irrweg war. Denn statt Schuldenbremsen zu umgehen, um so kreditfinanzierte Corona-Hilfen zu ermöglichen, hätte ein maßvoller und angemessener Umgang mit der Corona-Pandemie derartige Hilfsprogramme gar nicht erst erforderlich gemacht. 

Bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Signal, das durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausgesendet wurde, bundesweit verstanden und umgesetzt wird. Soweit weitere Normenkontrollklagen dazu erforderlich sein sollten, wird die AfD vor diesen nicht zurückschrecken.“

Wohl wahr, daß nicht nur Mitglieder von CDU und SPD, sondern auch die der anderen Einheitsparteien, also die von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CSU und Die Linke, die hier und dort in den Hauptstädten Bundesstaaten der BRD regieren, den Karren immer weiter in den Dreck fahren, manche meinen: gegen die Wand. Die Staatsverschuldung steigt von einem Rekord zum nächsten.

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