Der Amoklauf des Geistesgestörten Tobias R. in Hanau und die Forderungen nach einem Verbot der AfD

Sonnenuntergang über Hanau. Quelle: Pixabay, Foto: Kranich17

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Nach dem Amoklauf von Hanau eines offensichtlich gewaltig Geistesgestörten, laufen in den Polit- und Pressestuben die Geschütze heiß. Wenn der Mann schon nicht Mitglieder und Mandatsträger der AfD war, dann wenigstens Wähler.

Schade, dass der nicht mehr lebt, denn dann hätten Fachkundige vor allem vermutlich eines feststellen müssen, seine Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren psychischen Störung. Doch das Lesen und Hören seiner schriftlichen und mündlichen Äußerungen reicht, jedenfalls mir. Leute wie Tobias R. gehören auch in diesem Land in die Forensische Psychiatrie, in geschlossene forensisch-psychiatrische Ambulanzen oder Anstalten. Punkt.

Die Wirren und Irren, die aus dem Kranken nun einen Braunen oder Blauen machen, die jedoch muss man frei laufen lassen. Watschen wie diese aus meiner Feder reichen.

Warnhinweise auf den Generalbundesanwalt und den Bundesinnenminister sowie die Merkel-Regierung der Altparteien CDU, CSU und SPD kann man gleich hinterherschicken oder Beatrix von Storch (AfD) zitieren, die per AfD-Pressemitteilung (21.2.2020) darüber informiert, „dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst“ habe, aber „trotzdem“ nichts tat. „Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes.“

Damit spricht von Storch die Vernünftigen hierzulande an und hält en passant den Unvernünftigen den Spiegel vor. Einer davon ist Jan Korte (Die Linke), der per Die-Linke-Pressemitteilung (21.2.2020) fordert, das „mit der Relativierung von rechter Gewalt und Hetze … Schluss sein“müsse.

Korte kann Gesunde nicht von Kranken unterscheiden und wittert überall rassistische Neonazis, vielleicht auch nationalsozialistische Rassisten. „Ich erwarte von der Großen Koalition, dass sie schnellstmöglich ein Demokratiefördergesetz verabschiedet, mit dem die Mittel für Projekte gegen Rechts auf hohem Niveau verstetigt werden“, fordert er.

Von der Merkel-Regierung mitsamt Ministern aus den Christenparteien und der einen Sozenpartei erwarte ich hingegen nicht mehr viel, aber man muss erwarten dürften, dass den Kiezwadenbeißern und Antifanten jegliche Mittel gestrichen werden und sich Parteien, die sich an das Parteiengesetz halten, nicht verboten werden, wie Sozen fordern.

Bereits das von Mitgliedern und Mandatsträgern der Christen- und Sozenparteien angestrengte Verbot der NPD scheiterte kläglich. Und das ist gut so. Im Januar 2017 konnten laut „Wikipedia“ die Richter „in der Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD keine ‚Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele‘ feststellen. So wurde die Partei nicht verboten, aber ihre Verfassungsfeindlichkeit festgehalten. In der Folge änderte der Bundestag das Grundgesetz so, dass bereits die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit reicht, Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen, ohne sie zu verbieten.“

Dass das Grundgesetz deswegen geändert wurde, das kann man für richtig oder falsch halten, aber das Gericht hat entschieden. Punkt.

Auch über diesen Amoklauf, über die Bluttat von Hanau, hätten Richter entschieden. Schade, dass vor Gericht nichts mehr gesprochen wird, sondern nur noch in Mikrofone.

Wenn Richter entscheiden, dann ist das anscheinend allemal besser in dieser BRD, als wenn die Unvernünftigen in Politik und Presse das tun.

Nebenbei bemerkt muss man weder die NPD noch die AfD wählen, aber auch nicht die CDU, CSU und SPD oder Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD. Und das ist gut so!

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