Denkmalschutz in den VSA – Was für ein Dekret unterzeichnete Donald Trump?

Eine Reiterstatue von Andrew Jackson, einer der Präsidenten der VSA vor dem Weißen Haus in Washington. Quelle: Pixabay, Foto: WikimediaImages

Berlin, Deutschland; Washington, VSA (Weltexpress). Dass Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (VSA) „Recht und Ordnung“ durchsetzen wolle, das zwitscherte er kürzlich selbst wieder und zwar auf „Twitter“. Er wolle und werde alles in seiner Macht stehende gegen „Brandschatzer, Anarchisten und Plünderer“ tun. Außerdem forderte er dort am Freitag die Verhaftung derer, die am versuchten Sturz der Jackson-Statue beteiligt waren.

Unter der Überschrift „Trump versucht sich als Denkmalschützer: Statt Bälle ‚Anarchisten‘ einlochen“ wird in der „Tageszeitung“ (27.6.2020) mitgeteilt, dass „Trump … nach Angaben des Weißen Hauses am Freitag eine Verfügung“ unterzeichnet habe, „um Denkmäler in Bundeseigentum zu schützen. Er drohte bei Verstößen mit ‚langen Gefängnisstrafen‘. Unklar blieb zunächst, was die Verfügung an der Rechtslage ändert. Den Text zu seiner Verfügung ließ Trump zunächst nicht veröffentlichen.

Schon jetzt kann die Beschädigung von Regierungseigentum mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.“

Im „Deutschlandfunk“ (27.6.2020) wird unter dem Titel „US-Denkmäler – Präsident Trump unterzeichnet Dekret für schärfere Bestrafung“ mitgeteilt, dass Trump „eine schärfere Bestrafung für die Beschädigung von Denkmälern auf den Weg gebracht“ habe, doch über den Inhalt wurde nichts mitgeteilt.

In „Deutschland today“ (27.6.2020) wird unter „Reaktion auf Attacken gegen Statuen im Zuge der Anti-Rassismus-Proteste – Trump unterzeichnet Verordnung zum Schutz von Denkmälern“ auch nur von eine „sehr strenge Verordnung zum Schutz von amerikanischen Monumenten, Denkmälern und Statuen“ geschrieben.

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