Wenn das höchste deutsche Gericht die Gefahr einer "Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystem in Deutschland" sieht, ist das eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne. Es ist der Klage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und weiteren Klagen zu danken, dass diese Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt wurde. Damit ist u.a. sichergestellt, dass die Bundeswehr weiterhin nur auf ausdrücklichen Beschluss des Bundestages eingesetzt werden darf. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.
DIE LINKE sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren. Das Gericht macht deutlich, dass den Mitgliedsstaaten ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben muss. Im Urteil wird zugleich klargestellt, dass europäische Entscheidungen unantastbare Grundrechte wie den Schutz der Menschenwürde zu beachten haben und der Lissabonner Vertrag demzufolge sozialer und demokratischer angewandt werden muss.
Wir bleiben dabei und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt, dass der Lissabon-Vertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches, friedliches Europa legt und dringend nachbesserungsbedürftig ist."