Christen und Sozen treten in das scheinheilige Gesicht der BRD – Richter Jens Gnisa gegen das Infektionsschutzgesetz genannte Ermächtigungsgesetz

Leerer Bundestag im Reichstag in Berlin. Quelle: Pixabay, Foto: moerschy

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Jens Gnisa ist Richter und war Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Heute heißt es in mehreren Medien deutscher Zunge, dass Gnisa „entsetzt“ sei über die Pläne der Merkel-Regierung, die aus Mitgliedern der Altparteien CDU, CSU und SPD bestehen.

Gnisa würde dazu aufrufen, dem Infektionsschutzgesetz, das in Wirklichkeit ein Ermächtigungsgesetz ist, nicht zuzustimmen. Dazu wird er in „Süddeutsche Zeitung“ (SZ, 11.4.2021) unter der Überschrift „Gesundheit – Berlin: Corona-Pläne des Bundes: Ex-Richterbund-Chef ‚fassungslos'“ wie folgt zitiert: „!Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus“, schrieb der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld am Samstag auf Facebook. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen ’nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown‘.“

Zudem wird in „SZ“ wie folgt informiert: „Gnisa nannte es eine ‚Nichtachtung der Justiz‘, wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten – obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei. Auch seien die strengen Kontaktbeschränkungen aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. ‚Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.'“

In „Berliner Zeitung“ (11.4.2021) teilt Philippe Debionne unter dem Titel „Corona-Krise: Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown“ mit, dass laut Gnisa „ein automatisch greifendes System installiert“ werde. „Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte“, wird der Richter weiter zitiert und es heißt: „Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen ‚kassieren‘.“

Wenn das keine Ermächtigung ist, was dann?!

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