Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ohne einen Verdacht auf Lug und Trug würde nicht ermittelt werden. Bis es zu einer Durchsuchung kommt, muss mindestens ein Anfangsverdacht vorliegen, denn eine falsche Verdächtigung wäre bereits ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.
Noch kennt die Öffentlichkeit die bestimmter Anhaltspunkte (Indizien, Beweise) nicht, die Schlussfolgerungen zulassen, aufgrund denen die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers Mitsubishi und den Zulieferern Continental und Denso durchsucht.
Ermittelt werde gegen Verantwortliche des Autobauers, weil der Anfangsverdacht bestehe, dass zwei Motorentypen mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen worden seien.
Dazu teilt „Reuters“ (21.1.2020) unter dem Titel „Continental wegen Diesel-Ermittlungen gegen Mitsubishi durchsucht“ mit, dass „wegen des Verdachts der Diesel-Abgasmanipulation … auch Standorte des Zulieferers Continental durchsucht“ wurden. „Das Unternehmen bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Magazins ‚Wirtschaftswoche‘. Betroffen seien die Standorte Frankfurt, Hannover und Regensburg, erklärte ein Sprecher. Continental, neben Bosch einer der größten Hersteller von Abgasreinigungstechnik, werde als Zeuge geführt.
Unter der Überschrift „Manipulationsverdacht bei Mitsubishi – Durchsuchungen auch bei Denso und Continental“ informieren Annina Reimann und Tristan Heming in der „Wirtschaftswoche“ (21.1.2020) darüber, dass „‚wegen des Verdachts des Betruges gegen verantwortliche Personen eines internationalen Automobilkonzerns, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Autohandelskonzerns und von zwei internationalen Automobilzuliefererkonzernen‘ ermittelt werde, wie „die Ermittlungsbehörde“ mitgeteilt habe. „Gegenstand der Untersuchungen seien Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren und den Abgasnormen EURO 5 und EURO 6. Es bestehe der Verdacht, dass die Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen seien. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge die zulässigen Stickoxid-Höchstwerte auf dem Prüfstand einhalten, nicht jedoch im realen Straßenbetrieb.
Kunden, die ein entsprechendes Fahrzeug besitzen, drohen nun Fahrverbote in manchen Innenstädten oder sogar vollständige Fahrzeugstillegungen. Kunden, die seit 2014 ein entsprechendes Mitsubishi-Modell erworben haben, sollen sich als Zeugen bei ihren örtlichen Polizeidienststellen melden.“