Bereicherung von Christen und Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden in der BRD – Stichwort: Ministerialzulage

Bundestag im Reichstag in Berlin.
Leerer Bundestag im Berliner Reichstag. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Bereicherung von Christen und Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der üblichen Einheitsparteien in der BRD hat Ausmaße angenommen, wie noch nie zuvor in der Geschichte dieses Vasallenstaaten der VSA mit dem VK im Beiboot. Diejenigen, die sich bereichern, behaupten allen Ernstes eine Abgeordnetenentschädigung. Seit dem 1.7.2023 betrug diese monatlich 10.591,70 Euro. Ab dem 1.7.2024 wird diese einkommensteuerpflichtige Aufwandsentschädigung nach eigenen Angaben auf 11.227,20 Euro erhöht. Kenner und Kritiker wissen, daß das eine Rekord-Diätenerhöhung ist.

Die Bereicherung von Christen und Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der üblichen Einheitsparteien in der der BRD geht noch viel weiter. Ein Beispiel sind die sogenannten Ministerialzulagen.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 19.6.2024: „Die Ausgaben des Bundes für die Zahlung sogenannter Ministerialzulagen an Angestellte und Beamte des Bundes haben sich von 2018 bis 2022 von 52,4 Millionen Euro auf 94,4 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion unter Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Stephan Brandner (Drs. 20/11728).“

In der besagten Pressemitteilung wird Stephan Brandner (AfD), der meine und mahne, „dass die Sinnhaftigkeit dieser Zulagen nicht nachzuvollziehen sei und nicht nur die Kritik des Bundes der Steuerzahler für eine Abschaffung spreche“, wie folgt zitiert: „Fast alle Bundesländer haben die Ministerialzulagen bereits abgeschafft. Es wird Zeit, dass der Bund hier nachzieht. Es kann keine sinnvolle Erklärung gefunden werden, wofür diese Zulagen gut sein sollen, zumal die Gehälter der Angestellten und Beamten des Bundes auch so nicht zu verachten sind.“

Anmerkung:

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