Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht in der Rußländischen Föderation für alle, die vor den Faschisten der Ukraine flüchten

Blick über die Moskwa auf den Kreml. © Foto/BU: Dr. Peer Schmidt-Walther

Moskau, RF (Weltexpress). Laut Verfügung des Präsidenten der Rußländischen Föderation (RF) bekommen alle Staatsbürger der Staaten Republik Ukraine, Volksrepublik Lugansk und Volksrepublik Donezk das Recht zum unbefristeten Aufenthalt in der RF. Mit dem Aufenthaltsrecht ist auch das Arbeitsrecht verbunden.

Dafür müssen Unterlagen eingereicht werden, zu denen ärztliche Untersuchungen gehören, aber auch ein Paßfoto sowie Fingerabdrücke.

Nach Einreichung der Unterlagen, Kontrolle und Bewilligung bekommen alle, die das wollen, nicht nur das Aufenthalts- und Arbeitsrecht, sondern auch Sozialleistungen.

Diese stehen zudem allen zu, die vor den Faschisten der Ukraine in die RF geflohen sind.

Die Verordnungen von Wladimir Putin führen dazu, daß immer mehr Männer und Frauen mit ihren Kindern die faschistische Ukraine unter dem dritten Kriegspräsidenten, der sich zuvor als Penis-Pianist, Nackt-Gitarrenspieler, Koksnase und Präsidentendarsteller, Kapitalist und Oligarch einen Namen machte, verlassen und zumindest in die befreiten Gebiete reisen. Wer von dort geflohen ist, der kehrt dorthin zurück. In manchen von Faschisten befreiten Orten ist der Wiederaufbau im Gange. Die Wohnverhältnisse verbessern sich und auch die Einkommen.

Während die RF Grenzen abbaut bauen die Freunde der Faschisten der Ukraine, in der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung mit dem Kürzel BRD, die nicht nur ein Apartheid- und Vielvölkerstaat ist, sondern seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot, wird weiter am nach Osten verschobenen Eisernen Vorhang gebaut. Totalitaristen und Faschisten arbeiten Hand in Hand.

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