In der arabischen Welt ist Mansur ein Prominenter. Zur Bekanntheit trug vor allem seine Arbeit als TV-Journalist für den Sender Al Jazeera bei. Angeblich aufgrund eines internationalen Haftbefehls, ausgestellt in der Diktatur Ägypten, wurde Mansur am Samstagnachmittag auf dem Flughafen Berlin-Tegel festgenommen. Der 53-jährige soll einen Rechtsanwalt in Kairo gefoltert haben. Weitere Taten werden dem Mann zur Last gelegt. Mansur, der neben der ägyptischen auch die britische Staatsbürgerschaft besitzt, nannte die Vorwürfe „an den Haaren herbeigezogen“ und „politisch motiviert“. Der arabische Journalist saß seit Samstag in einem deutschen Knast, genauer: in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit.
Der in Ägypten in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt Mansur sprach vor seiner Verhaftung in Berlin mit Nahost-Experten Dr. Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik, die sich im Untertitel als Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit präsentiert. Das Interview wird aktuell auf Al Jazeera gesendet.
Nach dem Interview wollte Mansur von Berlin zurück nach Doha fliegen. Auf dem Berliner Flughafen in Tegel griff die Polizei zu und „vollstreckte den Haftbefehl“. Haftbefehl? Internationaler Haftbefehl?
Laut Bundespolizei soll ein internationaler Haftbefehl gegen Ahmed Mansur vorgelegen haben. Der Haftbefehl sei über Interpol verbreitet worden. Selbst Spiegel-Online (22.06.2015) sprach von einem „internationalen Haftbefehl“ und berief sich auf die Bundespolizei.
Mansurs Anwalt Fazli Altin stellte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) jedoch klar, dass es keinen „internationalen Haftbefehl“ gegen Mansur gebe, „sondern nur ein Auslieferungsersuchen der ägyptischen Behörden“ wie auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) online sowie weitere Medien melden (22.06.2015). Was stimmt?
Mansur selber erklärte, dass Interpol ihm schriftlich bestätigt habe, dass es keine Grundlage für eine Festnahme außerhalb Ägyptens gebe, worauf vor allem auch Reporter ohne Grenzen (ROG) hinwiesen.
ROG forderte jüngst die Berliner Staatsanwaltschaft dazu auf, den Fall des inhaftierten ägyptischen Journalisten Ahmed Mansur „schnell und unmissverständlich“ aufzuklären. Eine RGO-Pressemitteilung vom 21.06.2015 zum Fall Mansur ist mit den Worten "Politisch motivierte Festnahme?" übertitelt. Das Fragezeichen fehlt nicht. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr erklärte: "Es muss sichergestellt werden, dass es sich nicht um eine politisch motivierte Inhaftierung handelt" und meinte, dass Deutschland sich nicht zum Komplizen des ägyptischen Regimes machen dürfe.
Mansur darf in Deutschland bleiben und wird nicht nach Ägypten ausgeliefert. Das ist die gute Nachricht. Trotzdem bleiben „die Hintergründe der Verhaftung des Journalisten Ahmed Mansur ”¦ weiterhin höchst unklar und rechtlich undurchsichtig“, wie Franziska Brantner, Stellvertretendes Mitglied der Grünen im Auswärtigen Ausschuss, erklärt. Fragen bleiben. Die Akte Ahmed Mansour bleibt offen.