AfD-Bundestagsfraktion will ein Urteil von Richtern des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Chaos-Wahl in der Kalkutta genannten Migranten-Metropole Berlin

Ein Blick auf das Rote Rathaus in Berlin. Quelle: Pixabay, Foto: David Mark

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Viele Deutsche meinen, daß das Kürzel BRD für die zerkleinerte Kleindeutsche Lösung, die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist, ausgeschrieben Bananenrepublik Deutschland bedeuten würde. Daß die BRD nicht nur ein Vasallenstaat und eine Bananenrepublik ist, sondern auch ein Apartheidstaat und auch ein Kriegsstaat, das wissen Kenner und Kritiker. Die Bösen würden das auch wissen, meinen Kenner und Kritiker, und den Dumme brauche man das nicht zu erklären.

Das gelte auch für die Chaos-Wahl in der Kalkutta genannten Migranten-Metropole Berlin. Daß dort die Chaos-Wahl wiederholt werden müsse, das ist auch wahr und klar. Doch warum nur die Wahl im Stadtstaat Berlin und nicht in der ganzen BRD? Das fragen sich vermutlich Millionen Deutsche, denn beide Wahlen fanden zeitgleich statt. Warum soll das eine Mal alles hui und das andere Mal alles pfui gewesen sein? Von üblen Christen und Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der üblichen Einheitsparteien der BRD ist dazu nichts oder wenig zu hören und zu lesen beziehungsweise nur, daß das eine Mal alles hui und das andere Mal alles pfui gewesen sein solle. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Kein Wunder also, daß die seit Jahren einzige parlamentarische Opposition in der BRD es bei diesem Lug und Trug genauer wissen will und zwar von Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

In einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, der im Berliner Reichstag veranstaltet wird, vom 1.12.2022 heißt es, daß „die AfD-Bundestagsfraktion … gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes entschieden“ habe, „Beschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Grund der Klage sind die chaotisch verlaufenen Wahlen in Berlin am 26. September 2021 zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus.“

So und nicht anders, denn die Wahlen am 26. September 2021 in Berlin waren eine mächtige gewaltige Blamage und ein Betrug übler Regenten am Volk. Der Lug und Trug betraf beide Wahlen, denn beide fanden zeitgleich statt.

Weiter in der Pressemitteilung: „Der Verfassungsgerichtshof Berlin hält die Wahlen, bezogen auf das Abgeordnetenhaus in ganz Berlin für wiederholungsbedürftig. Ziel des Einspruchs ist es deshalb auch die parallel unter gleichermaßen katastrophalen Bedingungen verlaufene Bundestagswahl für den 20. Deutschen Bundestag vollständig zu wiederholen.“

Diese Forderung ist richtig und wichtig.

Daß „der Bundestag … im Gegensatz dazu am 10. November 2022 die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Drs. 20/4000) gebilligt“ habe, „nach der nur in rund einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke (431 von 2257) die Wahl zum Bundestag wiederholt werden“ solle, liegt daran, das liegt daran, daß die Böcke die Gärtner sind, also üble Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien.

In der besagten Pressemitteilung wird zudem Stephan Brandner als Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion zitiert und zwar wie folgt: „Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen. Man darf nicht die Frösche befragen, wenn man den Sumpf trockenlegen will. Die Bundestagswahl muss in Berlin ebenso vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet. Hier geht es um das wichtigste Gut: Das Vertrauen der Bürger in allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen.“

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