Zürich, Schweiz; Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß das Schweizer Bundesamt für Justiz mit Hanno Berger den angeblichen Architekten der Cum-Ex-Geschäfte in den Bindestrich-Bundesstaat Nordrhein-Westfalen ausliefern wird, das ist eine Nachricht, die womöglich auch den Soze, Bankster-Gangster und Schuldenmachermeister Olaf Scholz (SPD) sowie den Sozen Peter Tschentscher, der nach Scholz Bürgermeister in der Migranten-Metropole Hamburg wurde, nachdem er unter Scholz Finanzsenator war.
Nicht nur die Regierung in Düsseldorf, auch die in Wiesbaden wollte Berger. Nun wird der Mann wohl nach Düsseldorf ausgeliefert und das möglicherweise schon bald. Richter des Bundesgerichts mit Hauptsitz in Lausanne im Kanton Waadt stellten sich am 16.2.2022 gegen die Beschwerde Bergers gegen seine Auslieferung, weil es sich nicht um einen besonders bedeutenden Fall handele. Das mag für den Kanton Waadt gelten, aber nicht für den Stadtstaat Hamburg oder den am Reißbrett entworfenen Bundesstaat Nordrhein-Westfalen beziehungsweise den Apartheid- und Vasallenstaat BRD als zerkleinerte Kleindeutsche Lösung.
Die Richter sahen den Fall als Betrugsfall an und Betrug ist sowohl in der BRD als auch in der Schweizer Eidgenossenschaft nichts Besonderes, sondern strafbar, also alles andere als ein nicht auslieferungsfähiges Fiskaldelikt. Bei dem Betrug lassen sich kurz und knapp formuliert Bankster und Kapitalisten nie gezahlte Milliardenbeträge von Steuerbehörden der BRD erstatten. Dafür schickten sie Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her wie Ping Pong, wo es nur einen Ball gibt, auf den mehrere Spieler schlagen und jedes Mal zahlt die Bank.
Dieses Spiel wurde in der heißen Phase zwischen 2006 und 2012 von Christen und Sozen, Besserverdienenden und Olivgrünen gedeckt.
Hanno Berger, der Cum-Ex-Anwalt der Bankster-Gangster, der sich dieses Spiel ausgedacht haben solle, sitzt seit vergangenem Sommer in Untersuchungshaft in der Schweizer Eidgenossenschaft. Wieviel der Vogel schon gezwitschert hat, das würden auch wir gerne wissen, aber auch Dr. Alexander Wolf, AfD-Fraktionsvize in der Hamburgischen Bürgerschaft, Mitglied im dortigen Untersuchungsausschuss Cum-Ex sowie Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, auch.
Zur Auslieferung des Vogels wird er in einer Pressemitteilung der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 23.2.2022 wie folgt zitiert: „Es ist ein gutes Zeichen, dass nun endlich der Architekt der Cum-Ex-Geschäfte nach Deutschland ausgeliefert werden kann. Erfrischend das Schweizer Gericht im Auslieferungsverfahren: ‚Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird‘; das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen. Ich hoffe, dass damit nicht nur die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden neue Fahrt aufnehmen. Vor allem ist zu hoffen, dass damit die Verwicklung von Olaf Scholz, dem heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister, in den Warburg-Skandal neu beleuchtet wird.“