Und was besonders interessant ist, gefördert werden praktisch alle Maßnahmen, die das Wohnen im Alter oder nach einem Unfall mit „Folgen“ erleichtern – vom Einbau eines Treppenlifts über Rampen für Rollstuhlfahrer bis zur Umgestaltung des Bades mit leicht erreich- und bedienbaren Armaturen und Sanitäreinrichtungen. Für die Gewährung des KfW-Zuschusses gelten allerdings technische Anforderungen, etwa für die Mindestbreite neuer Türen oder die maximale Höhe eines Wasch-Tisches. Es ist sicherlich wichtig, dass Architekten oder Handwerksunternehmen über diese Standards Bescheid wissen, denn sie müssen auch bestätigen, dass die Anforderungen nach dem Umbau erfüllt werden. Schriftliches ist hier immer gefragt und sichert die Erfüllung der Wunschvorstellungen.
Den neuartigen Zuschuss können auch die Erstkäufer von altersgerecht modernisierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie entsprechender Eigentumswohnungen direkt bei der KfW beantragen. Das unterscheidet die neue Förderung von den zinsverbilligten KfW-Darlehen, die man alternativ nach wie vor in Anspruch nehmen kann – dies allerdings nur über eine Bank oder Bausparkasse. „Den Zuschuss sichern kann sich freilich nur, wer den Antrag vor Beginn des Umbaus stellt“, sagt Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel und empfiehlt: „Die Maßnahmen können beispielsweise günstig mit einem zuteilungsreifen Bausparvertrag finanziert werden.“
Tipps rund um den altersgerechten Umbau finden Interessenten in der kostenlosen Broschüre „Gut leben, wo ich zu Hause bin“.
Der Ratgeber, den die Deutsche Seniorenliga gemeinsam mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall herausgibt, ist telefonisch zu bestellen unter der Rufnummer: 0791/46-4902.
Auch diejenigen Interessenten, die nicht sofort eine solche Idee umsetzen wollen, sollten sich hier die notwendigen Informationen holen, um dann sicher zu gehen, dass sie noch in den richtigen Zeitrahmen der Förderung hineinkommen können.