Die Zwangsimpfung ist keine Impfung und schon überhaupt keine Schutzimpfung, sondern „eine Art prophylaktische Gentherapie. Hier wird eine Manipulation vorgenommen.“ (Dr. Ulrich Vosgerau)

Wuhan-Virus weltweit? Quelle: Pixabay, Foto: Peter-Gamal

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Millionen Dummdeutsche, Coronalügner und (Zero-)Covidioten sollten sich immer wieder anhören, was Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau auf die Fragen von Martin Sichert (AfD) antwortet.

Seit Millionen von Deutschen und Vertretern anderer Völker im Vasallen- und Apartheidstaat BRD mit experimentellen gentechnischen Stoffen weniger Pharmakonzerne, die nur mit Notfallzulassungen auf den Markt kamen, gespritzt werden, hat die Zahl der Notaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen zugenommen. Das ist Informationen aus der RKI abgekürzten Behörde zu entnehmen. Ein Zusammenhang kann offenbar nicht ausgeschlossen werden.

Am 12.11.2021 sind die Covid-19-Antikörperpräparate mit dem Namen Ronapreve und Regkirona von Lohnarbeitern der Europäische Arzneimittelbehörde zugelassen worden. Seitdem sind diese auf dem Markt. Dr. Ulrich Vosgerau wird in einer Ausschußsitzung in Berlin von Martin Sichert (AfD) gefragt, ob er unter diesen Voraussetzungen eine Impfpflicht für medizinische Berufe für verfassungsrechtlich gerechtfertigt halte.

Herr Dr. Vosgerau wird von der Soze Bärbel Bas (SPD) das Wort erteilt. „Ja, danke. Also wenn es in der Tat so ist, das man nicht weiß, wie viele, die im Krankenhaus liegen, mit COVID nun geimpft oder ungeimpft sind, und wenn man auch keine genauen Erkenntnisse hat über unmittelbare Nebenwirkungen und Seiteneffekte der Impfung, dann ist es natürlich schwer bis unmöglich, in der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eben die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit im engeren Sinne der Impfung überhaupt zu beurteilen, wiewohl Frau Kollegin Klafi und auch Herr Kollege Seegmüller dies ja versucht haben. Da habe ich mich schon gleich gefragt, ob hierfür eigentlich die Tatsachengrundlage da ist.

Es ist so, ich mache ja Verfassungsrecht, und im Verfassungsrecht, das gehört zur Aufgabe des Verfassungsrechtlers, das sind wir ein bisschen empfindlich gegen Kriegsmetaphern bezogen auf die Innenpolitik, wie Herr Meyer-Hermann sie verwendet hat. Wir versuchen einfach in der Innenpolitik Rechtsstaat zu spielen und nicht Krieg, nach Möglichkeit. Und ähnlich liegt es eben auch hier.

Es ist darauf hingewiesen worden, daß es ältere Rechtsprechung gibt, des Bundesverwaltungsgerichts, wie auch des Bundesverfassungsgerichts, die eben Impfpflichten, sofern sie eben auf konkrete, überschaubare Gruppen beschränkt sind, dass die als verfassungsrechtlich gerechtfertigt anzusehen sind, im Rahmen eben des Schutzes von Leben und Gesundheit. Nun frage ich mich aber, ob diese Rechtsprechung in der Tat auf die heutigen Sachverhalte übertragen werden kann, und zwar vor dem Hintergrund, als ich es kritisch sehe, dass im Gesetzt jetzt auch diese geplante, begrenzte Zwangsimpfung einfach als Impfung bezeichnet wird, obwohl es jedenfalls meines Erachtens keine Impfung ist.

Unter einer Impfung versteht man nämlich, daß der Krankheitserreger in abgeschwächter oder getöteter Form oder auch ein sonstiges Toxin, jedenfalls in Originalform, in den Menschen eingebracht wird, damit eben das Immunsystem hier seine Funktionsweise anpassen und lernen kann.

Und hier ist es aber anders, hier wird eine Manipulation vorgenommen. Durch Einspeisung einer genetischen Information werden Muskelzellen veranlasst, eben diese Spikes zu produzieren. Das heißt, es handelt sich sprachlich eigentlich nicht um eine Impfung, sondern es handelt sich um eine Art prophylaktische Gentherapie.

Und dadurch, daß wir alle, unisono, das Wort Impfung verwenden, was auch im Gesetz steht, wird sozusagen suggeriert, es handle sich um eine schon seit Jahrhunderten bekannte Methode, und seit 150 Jahren bewährte Methode.

Und das ist in der Tat auch der Unterschied der heutigen Debatte zu früheren Impfdebatten. Da möchte ich dem Kollegen Wißmann widersprechen. Der Unterschied ist nict, daß es damals um Kinder geht und heute um Erwachsene, und deswegen ist alles anders. Der Unterschied ist, daß es früher in der Tat um Impfpflichten ging, also um Pflicht zu einem Verfahren, das in der Medizin sehr gut bekannt ist, in dem es Jahrzehnte und Jahrhunderte lange Erfahrungen gibt, und hier geht es nun aber in der Tat um ein neuartiges Verfahren, eine prophylaktische Gentherapie, mit der es keine nennenswerten Erfahrungen gibt und von dem auch niemand sich über die Langzeitfolgen äußern kann, weil wir es noch nicht Langzeit machen. Das empirische Wissen ist gar nicht da. Und deswegen ist es hier verständlich, wenn manche Menschen eben sagen, ich möchte erst die richtige Impfung abwarten, die Totstoffimpfung, die es eben leider noch nicht gibt, die es es ja vielleicht im Frühjahr geben wird, und das ist eine Position, die irgendwo nicht ganz esoterisch ist. Und deswegen würde ich Zweifel haben, eine Impfpflicht…“

And dieser Stelle wird Herr Dr. Vosgerau mit den Worten „Herr Dr. Vosgerau, es tut mir leid, aber die Zeit ist leider abgelaufen“ von der Soze Bäs unterbrochen.

Daß die Gespritzten nicht an einer Impfung teilnahmen und teilnehmen und schon überhaupt nicht an einer Schutzimpfung, sondern an einer eine prophylaktische Gentherapie, wenigsten das sollen Millionen Dummdeutsche, Coronalügner und (Zero-)Covidioten und also auch Mitglieder der Einheitsparteien SPD, B90/G, CDU, FDP, CSU und PDL begreifen, oder ist das so schwer?

Anmerkung:

Lesen Sie auch den Beitrag Die geschürte Panikdemie der Lügner und Betrüger aus den Einheitsparteien SPD, B90/G, CDU, FDP, CSU und PDL im Apartheidstaat BRD von Horst-Udo Schneyder.

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