Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der am 6. Juli 1943 in Berlin geborene Hans-Jürgen Papier, der auf der Heimatseite der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als „Prof. em. Dr. Dres. h.c.“ sowie „emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie öffentliches Sozialrecht“ vorgestellt wird, wurde für die „Berliner Zeitung“ (13.9.2021) interviewt und wie folgt zitiert:
„Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetzt, ist das bewusst nicht so geregelt worden.“