Berlin, Deutschland (Weltexpress). Noch wurden die Botschafter der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und andere nicht aus der Türkei ausgewiesen. Im „Deutschlandfunk“ (25.10.2021) wurde unter der Überschrift „Diplomatischer KonfliktTürkei hat Botschafter noch nicht ausgewiesen“ mitgeteilt, daß dem „Auswärtige Amt in Berlin … keine entsprechende Mitteilung“ vorliegen würde. Zudem erklärte Amtssprecherin Sasse, daß „eine derartige Ausweisung würde im Widerspruch zur Bedeutung der deutsch-türkischen Beziehungen stehen“ würde.
Im Streit um den inhaftierten türkischen Menschenrechtsaktivisten und Kulturförderer Osman Kavala mischten sich Boschaften von fast einem Dutzend Staaten ein. Daraufhin erklärte Präsident Recep Tayyip Erdogan den Botschafter der BRD, den Botschafter der VSA sowie acht weitere Botschafter zu „unerwünschten Personen“. In der „Tagesschau“ der „ARD“ (23.10.2021) wurde unter der Überschrift „Nach Einsatz für inhaftierten Kavala – Erdogan erklärt Botschafter zu unerwünschten Personen“ mitgeteilt, daß Erdogan „das Außenministerium angewiesen“ habe, „die Diplomaten ’so schnell wie möglich‘ zur ‚persona non grata‘ zu erklären“. Für Erdogan sei das Verhalten der Botschafter „unanständig“.
Daß das im internationalen Polit-Geschäft die Ausweisung bedeutet, das wird angemerkt. Um nicht ausgewiesen zu werden, erklärten sich die zehn Botschafter schriftlich beziehungsweise neun Staaten schlossen sich einer Zwitscherei aus der VS-Botschaft in Anakara an. In dieser heißt es auf „Twitter“ wörtlich: „Was Fragen zur Erklärung vom 18. Oktober angeht, verweisen die USA auf das Festhalten an Artikel 41 des Wiener Übereinkommens.“
In der „Süddeutschen Zeitung“ (25.10.2021) teilt Tomas Avenarius unter dem Titel „Türkei sieht sich als Sieger“ mit, daß „Ankara … eine Erklärung von zehn Partnerländern als Zurückrudern im Streit um die Ausweisung der Botschafter“ sehe. „US-Tweet, dem sich alle anderen neun Staaten anschlossen, heißt es: ‚Was Fragen zur Erklärung vom 18. Oktober angeht, verweisen die USA auf das Festhalten an Artikel 41 des Wiener Übereinkommens.'“ Das Wort Entschuldigung fehlt bei dieser Zwitscherei.
In der Tat steht in diesem Wiener Abkommen, daß sich Diplomaten nicht in die inneren Angelegenheiten des Staates einmischen dürfen, in dem sie Gast sind. Es ist also keine Frage, daß sie das taten.
In der Tat müssen sich Staats- und Regierungschefs, die Botschafter als Dauergäste duldet, nicht jede Unverschämtheit von diesen gefallen lassen und schon überhaupt nicht Einmischungen in die inneren Angelegenheiten.