Berlin, Deutschland (Weltexpress). Unter einem Wohnort darf man eine politische Kommune, auch Gemeinde genannt, verstehen. Er ist der Ort, an dem ein Mensch seinen Wohnsitz hat, wo er wohnt. Und wenn er nicht wohnt, dann wo er sich gewöhnlich aufhält, beispielsweise unter einer Brücke.
Nun, wenn sich diese Brücke in Berlin befindet oder die Wohnung oder das Wohnhaus, dann gilt die ganze Stadt, und Berlin ist ein Stadtstaat, als Wohnort. Hurra! Also erst ab der Stadtstaatsgrenze gelten die berühmt-berüchtigten 15 Kilometer, nicht innerhalb. Klasse.
Und die Gründe, um die eigenen vier Wände, auch Wohnung genannt, zu verlassen, die muss man nicht nennen. Die Beweislast liegt beim Gegner, der beweisen muss, dass es keine guten beziehungsweise triftigen Gründe gibt.
Die Leute auf dem Land dürften mit der 15-Kilometer-Regel, die sich vor allem Christen, Sozen und Sozialisten sowie Oliv- und Kleinbürgergrüne samt Besserverdienende in einer Bund-Länder-Runde genannten Sitzung ausdachten, weniger zufrieden sein als die in großen Städten.
Die 15-Kilometer-Regel gilt im Grunde seit Montag, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit einem Coronavirus, von dem es ja viele Varianten gibt, pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200 beträgt. Die Lohnarbeiter des Robert-Koch-Institutes (RKI) geben Bescheid. Und Polizisten messen mitunter nach, aber nicht, was das RKI errechnet, sondern die Kilometer.
Dass den Regierenden sowohl im Bundesstaat BRD als auch in den einzelnen Staaten der BRD beim Seuchenschutz von Kennern und Kritikern Versagen vorgeworfen wird bis hin zum Totalversagen, das steht in einem anderen WELTEXPRESS-Artikel.