Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist und kein Gnadenrecht von Gesinnungspolizisten der Müller-Regierung in Berlin, die im Stadtstaat Berlin gewitzigt Senat genannt wird, das haben wir im WELTEXPRESS mehrfach mitgeteilt.
Dass das auch für das Demonstrationsrecht gilt, auch das haben wir geschrieben. Dass Deutsche in der BRD von diesem Recht Gebraucht machen, sich nicht nur zu Hunderten und zu Tausenden in Berliner versammeln, sondern zu Zehntausenden und zu Hunderttausenden, das ist nicht nur ihr gutes Recht, das ist ihre Pflicht.
Im Artikel 20 des Grundgesetztes steht, dass „die Rechtsprechung … an Gesetz und Recht gebunden“ sei und alle Deutschen „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, … das Recht zum Widerstand“ haben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Dass am vergangenen Wochenende die Exekutive gegen die Judikative putsche, auch das haben wir im WELTEXPRESS berichtet.
Hunderttausende versammelten sich und protestierten gegen die Merkel-Regierung der Altparteien CDU, CSU und SPD. Sie protestierten gegen die massiven Einschränkungen von Freiheits- und Grundrechten. Sie protestierten gegen die Coronalügner in Merkel-Deutschland. Sie protestierten gegen CDU, CSU und SPD, die das deutsche Volk in eine mächtig gewaltige Wirtschaftskrise stürzt, die alle Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte in den Schatten stellt.
Wo sollen die Deutschensich versammeln und demonstrieren, wenn nicht auf der Straße, um nicht dort zu enden?!
Dort wurden Deutsche von Polizisten nicht nur schikaniert, sondern geschlagen. Das waren keine Einzelfälle, sondern viele. Fotos und Videos zeigen die Repression der Müller-Regierung in Berlin.
Dokumentiert auf Fotos und Videos sind auch die Faustschdläge eines Mannes in der Uniform der Berliner Polizei auf den Nacken einer am Boden liegenden Frau, die von vier Männern festgehalten wird.
Was ist das, wenn nicht versuchter Totschlag?
Selbstverständlich darf jeder Staatsbürger in Merkel-Deutschland das auch Streicheleinheiten nennen.
Das Meinungsäußerungsfreiheit ist ebenfalls ein Grundrecht des deutschen Volkes.
Doch im WELTEXPRESS nennen ich das versuchter Totschlag. Die Faustschläge waren nicht fahrlässig, sie waren augenscheinlich vorsätzlich. Weil ich die niedrigen Beweggründen dieses Mannes nicht kennen, nenne ich es nicht versuchter Mord.